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Arbeitsrecht | 11.10.2022

Aufhebungs­vertrag

Beim Abschluss von Aufhebungs­verträgen ist Vorsicht geboten

Was Sie beim Abschluss von Aufhebungs­verträgen auf jeden Fall beachten müssen

Wenn ein Arbeits­verhältnis beendet werden soll, kann dies nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungs­vertrag geschehen. Welche Vor- und Nachteile ein solcher Vertrag bietet, erfahren Sie hier.

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Anders als bei einer Kündigung, bei der eine der beiden Vertrags­parteien einseitig den Arbeits­vertrag beendet, einigen sich bei einem Aufhebungs­vertrag beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeits­verhältnisses.

Sofern Arbeitgeber und Arbeit­nehmer sich einig sind, dass eine Beendigung sinnvoll und in beidseitigem Interesse ist, kann dies eine gute Möglichkeit darstellen, um alle für die Beendigung des Arbeits­verhältnisses relevanten Punkte einvernehmlich zu klären und so beiden Seiten Planungs­sicherheit zu geben.

Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Ganz so harmonisch ist es in der Praxis jedoch oft nicht. Oftmals versuchen Arbeitgeber, die das Arbeits­verhältnis beenden wollen, Druck gegenüber dem Mitarbeiter aufzubauen, damit dieser, auch wenn er das eigentlich gar nicht möchte, den Vertrag unterschreibt. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er keine Kündigung aussprechen muss, gegen welche der Arbeitgeber möglicher­weise gerichtlich vorgehen wird.

Aufhebungsvertrag: Mögliche Nachteile

Für den Arbeit­nehmer kann der Abschluss eines Aufhebungs­vertrages erhebliche Nachteile bedeuten. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass in diesen Fällen in der Regel eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt droht und der Arbeit­nehmer dann im schlechtesten Fall ohne Einkünfte dasteht. Zudem ist auch die nach­trägliche Forderung einer Abfindung grund­sätzlich nicht mehr möglich und je nach Inhalt des Aufhebungs­vertrages können auch keine Ansprüche mehr aufgrund von geleisteten Über­stunden oder nicht genommenen Urlaubs­tagen geltend gemacht werden.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag!

Vor Abschluss eines Aufhebungs­vertrages sollten Sie diesen durch einen Profi prüfen und sich beraten lassen, welche Folgen dieser für Sie hat und welche für Sie günstigen Regelungen noch mit aufgenommen werden sollten. Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu drängen vorschnell einen Aufhebungs­vertrag zu unterschreiben, da dies nur in Ausnahme­fällen rück­gängig gemacht werden kann. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen etwas anderes erzählen sollte, haben Sie das Recht dazu den Vertrag prüfen zu lassen und Änderungen zu fordern oder sich gegen den Abschluss eines Aufhebungs­vertrages zu entscheiden.

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Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung

Gerne beraten wir Sie dazu und setzten gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, dass bspw. die Zahlung einer Abfindung vereinbart wird. Dabei geht es oftmals um viel Geld, auf das Sie nicht verzichten sollten!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erst­beratung bei uns, in der wir das weitere Vorgehen besprechen können, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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