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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 12.10.2022

Preis­erhöhung

Widerspruch gegen Preis­erhöhung ist keine Kündigung

Verbraucher­zentrale NRW setzt geltendes Recht durch und geht erneut erfolgreich gegen ExtraEnergie vor

(Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2022, Az. 12 O 247/22)

Der Energie­versorger ExtraEnergie GmbH hatte Ende Juli mit Preiserhöhungs­schreiben für Aufregung gesorgt. Trotz vertraglich vereinbarter Preis­garantie wollte das Unternehmen die Preise für Strom und Gas anheben.

Die Verbraucher­zentrale NRW beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung - mit Erfolg. Das Gericht untersagte ExtraEnergie Preiser­höhungen, soweit die Verträge eine Preis­garantie enthalten. Das Unternehmen legte hiergegen zwar Widerspruch ein, erschien aber nicht zur anberaumten mündlichen Verhandlung. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte daraufhin die einstweilige Verfügung per Versäumnis­urteil (Az: 12 O 247/22 - nicht rechts­kräftig).

Weitere zahlreiche Beschwerden

Bei der Verbraucher­zentrale NRW gingen auch nach dem Erlass der einst­weiligen Verfügung weitere Beschwerden gegen ExtraEnergie ein. Kund:innen berichteten, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preis­erhöhung Kündigungs­bestätigungen erhielten und ein Belieferungs­stopp angekündigt wurde.

Abmahnung erfolgreich: ExtraEnergie gibt Unterlassungserklärung ab

„ExtraEnergie hat die Widerspruchs­schreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucher­zentrale NRW. „Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich. In einigen Fällen stellte ExtraEnergie die Belieferung sogar ein.“ Die Verbraucher­zentrale NRW mahnte ExtraEnergie daraufhin ab. Nun reagierte das Unternehmen und verpflichtet sich, die Umdeutung von Wider­sprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungs­stopps zu unterlassen.

Verbraucherzentrale NRW behält Branche im Blick

„Die derzeitige Energiepreis­krise ist für Verbraucher:innen eine große Belastung“, so Schuldzinski. „Wir erwarten, dass sich Unternehmen gerade in diesen Zeiten an geltendes Recht halten und ihre Kund:innen nicht mit unlauteren Geschäfts­praktiken in die Irre führen. Wir werden die Branche weiterhin genau beobachten und gegen schwarze Schafe konsequent vorgehen.“

Für Kund:innen der ExtraEnergie hat die Verbraucher­zentrale NRW Handlungs­empfehlungen und Muster­briefe erstellt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonder­kündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist.

Suche nach Betroffenen

Viele Energie­anbieter versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preis­garantien oder Fristen für die Ankündigung. Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband prüft, Muster­feststellungs­klagen gegen entsprechende Anbieter zu erheben und sucht nach Betroffenen für die Teilnahme an einer Umfrage. Möglicher­weise steht Kund:innen ein Anspruch auf Schaden­ersatz zu.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW /DAWR/ab

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