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Internationales Seerecht | 27.09.2016

Internationaler See­gerichtshof

Der Internationale See­gerichtshof in Hamburg: Aufgabenbereich und Arbeitsweise

Seit 20 Jahren ist Hamburg der Standort des Internationalen See­gerichtshof

Der Internationale See­gerichtshof wurde aufgrund der Seerechts­konvention 1982 eingerichtet und ist seit Oktober 1996 in Hamburg ansässig. Die 21 Richter aus aller Welt sind bestellt, um die internationale Seerechts­konvention auszulegen, die von mehr als 160 Staaten unter­zeichnet wurde. Sie beschäftigen sich mit festgesetzten Schiffen und Meeres-Bergbau, mit Staats­grenzen auf See und Fischerei­rechten. Zum Jubiläums­fest im Hamburger Rathaus haben sich UN-General­sekretär Ban Ki Moon und Bundes­präsident Joachim Gauck angekündigt.

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Wunsch nach mehr Medienbeachtung für die Arbeit des Seegerichtshofs

Nicht alle Fälle des See­gerichtshofs finden bei der deutschen Öffentlichkeit Interesse. Der deutsche Richter Rüdiger Wolfrum wünscht sich mehr Medien­beachtung für die Arbeit des Gerichts. Das gilt auch für den Fall, den Richter Rüdiger Wolfrum als „bislang größten“ des Gerichts einschätzt. Dabei ging es um eine strittige Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen. Die beiden Länder haben das Urteil exakt umgesetzt.

Öffentlichen Wirbel gab es um das Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“

Ebenso alle anderen Urteile - mit einer Ausnahme. Den meisten öffentlichen Wirbel gab es um das Greenpeace-Schiff „Arctic Sunrise“, das unter der Flagge der Niederlande fuhr und von den Russen 2013 nach der versuchten Besetzung einer Ölplatt­form im Nordmeer festgesetzt wurde. Russland weigerte sich, die Zuständigkeit des Gerichts­hofs zu akzeptieren, nahm nicht am Verfahren teil und akzeptierte das Urteil nicht. Erst später kam das Schiff wieder frei.

ITLOS gehört zur UN

Der ITLOS (International Tribunal for the Law of the Sea) gehört zur UN-Familie, ist aber keine UN-Organisation. Den Etat von knapp 19 Millionen Euro bezahlen die Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben. Die USA und die Türkei gehören zum Beispiel nicht dazu.

Das Gericht residiert hoch über der Elbe, mit Blick auf Container­schiffe und Hafenkräne. Das lichte, helle Gebäude wurde eigens für den See­gerichtshof errichtet und bietet den Richtern aus aller Welt ein passendes Ambiente. Das war nicht immer so. Als der Gerichtshof vor 20 Jahren, am 1. Oktober 1996, mit seiner Arbeit begann, war vieles noch ein Provisorium. Die Büros lagen in einem relativ schäbigen Bürohaus, und die Richter trugen zur Amts­einführung geliehene Roben.

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„Wir sind so etwas wie das Gedächtnis des Gerichts“

Richter Rüdiger Wolfrum ist einer von vier Richtern, die damals schon dabei waren. „Wir sind so etwas wie das Gedächtnis des Gerichts“, sagt der 74-jährige emeritierte Professor aus Heidelberg, der dem Gerichtshof auch drei Jahre als Präsident diente. Er ist bis heute der einzige Deutsche, der dem ITLOS angehörte. Die übrigen Richter kommen aus China oder der Karibik, aus Mexiko oder dem Libanon, aus Island oder Korea.

„Die Richter­schaft ist vielfältig besetzt, nicht nur im Hinblick auf den nationalen Hintergrund, sondern auch auf die Berufe“, sagt Richter Rüdiger Wolfrum. Nicht alle Richter sind Professoren, sondern auch Beamte, Diplomaten, Politiker und Anwälte gehören dazu. Präsident ist gegen­wärtig der Russe Vladimir Golitsyn.

In 20 Jahren hat der ITLOS 25 Urteile gesprochen

Ist das viel oder wenig? „Ein bis drei Fälle sind bei internationalen Gerichten die Regel“, sagt in einem Interview der Belgier Philippe Gautier, seit 2001 Kanzler des See­gerichtshofs und damit so etwas wie der höchste Verwaltungs­beamte in Hamburg. „Wir entscheiden ja nicht über einen Auto­diebstahl, sondern es geht um komplizierte Fragen des internationalen Seerechts.“ Die Kontra­henten sind Staaten, die umfangreiche Schrift­sätze austauschen, und oft geht es um wesentliche juristische Fragen des Völker­rechts.

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Von zwei Grundsätzen hat sich das Gericht in seinen Urteilen besonders leiten lassen

Von der Verpflichtung der Staaten zur Kooperation und vom Vorsorge­prinzip im Umwelt­schutz, sagt Richter Rüdiger Wolfrum. Auch der Anstieg des Meeres­spiegels durch den Klimawandel könne neue Fragen zur Grenz­ziehung im Meer aufwerfen. Richter Rüdiger Wolfrum erwartet zudem neue Heraus­forderungen für das Seerecht und das Gericht, wenn der Tiefsee-Bergbau erst einmal in Gang kommt.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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