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Künstlerrecht und Urheberrecht | 20.02.2018

Fotoshooting

Der Model-Release-Vertrag

Model-Release-Vertrag: Welche Rechte sollten Model und Fotograf vor einem Fotoshooting klären?

Bei einem Fotoshooting gehen Model und Fotograf bzw. der Auftraggeber des Fotoshootings ein weitreichendes Rechtsverhältnis ein. Dieses sollte in einem Model-Release-Vertrag geregelt werden, um sowohl für das Model als auch den Fotografen Klarheit zu schaffen, wer die Rechte an den Fotos erhält und in welcher Form die Fotos verwertet werden dürfen.

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Ein Shooting ohne Model-Release-Vertrag ist hingegen für beide Seiten äußerst riskant. Denn auch ohne vertragliche Regelung erhält der Fotograf einerseits zwar die Urheberrechte an den Fotos, so dass das Model sie nicht veröffentlichen darf. Andererseits kann der Fotograf ohne vertragliche Regelung nicht ohne weiteres viel mit den Fotos anfangen, da einer Veröffentlichung ohne Einwilligung des Models deren Recht am eigenen Bild entgegensteht. Ohne Model-Release-Vertrag können demnach beide Seiten nicht unbedingt sonderlich viel mit den Fotos anfangen.

Model-Release-Vertrag vor dem Fotoshooting abschließen

Die Beteiligten sollten also möglichst bereits im Vorfeld eines Fotoshootings ihre Rechtsansprüche regeln. Dabei sollten zum einen die äußeren Bedingungen geklärt werden, unter denen das Shooting zu Stande kommt: Dazu gehört die Klärung der zu erbringenden Leistungen von Model und Fotograf (Ort, Zeit, Anzahl und Art der Aufnahmen sowie die Höhe der Vergütungen von Model und Fotograf).

Viel wichtiger als dieser Rahmen ist aber die Regelung der Rechte an den im Shooting angefertigten Fotos: Wem „gehören“ die Fotos, wer darf sie in welcher Form veröffentlichen, dürfen Lizenzen zur Veröffentlichung an weitere Personen erteilt werden, und nicht zuletzt: Wer erhält die Einnahmen aus der Verwertung der Fotos?

All dies sollte vorab schriftlich in dem Model-Release-Vertrag geregelt werden. Besonders wichtig ist die Klärung folgender Punkte:

Name der Beiligten und Alter des Models

Zunächst einmal sind die Namen der Vertragspartner im Model-Release-Vertrag festzuhalten, d.h. der Name des Models, des Fotografen sowie – wenn vorhanden – des Auftraggebers bzw. der auftraggebenden Agentur.

Festgehalten werden sollte ferner bei jungen Models deren Alter. Sofern Zweifel an der Volljährigkeit bestehen, sollte das Alter durch den Fotografen oder Auftraggeber unbedingt überprüft werden. Bei noch minderjährigen Models muss der Erziehungsberechtigte den Vertrag unterschreiben bzw. genehmigen, da Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind und den Model-Release-Vertrag nicht wirksam selbst abschließen können.

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Einräumung der Fotorechte

Das Herzstück des Model-Release-Vertrags ist die Rechteeinräumung hinsichtlich der in dem Fotoshooting angefertigten bzw. anzufertigenden Fotos. Hier müssen sich Model und Fotograf vorab über die Konsequenzen des Model-Release-Vertrags klar werden: Ohne wirksame Rechteeinräumung (bei minderjährigen Models also unbedingt die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters einholen) darf der Fotograf die Fotos nicht veröffentlichen. Wenn er sie dennoch veröffentlicht, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Wie weit soll Rechteeinräumung reichen?

Das Model hingegen sollte sich vor Augen führen, dass es mit Unterzeichnung des Model-Release-Vertrags die Rechte an den Fotos dem Fotografen bzw. Dritten einräumt. In der Regel erfolgt eine räumlich und zeitlich unbeschränkte und ausschließliche Rechteeinräumung, so dass das Model die angefertigten Fotos (obwohl auf ihnen die eigene Person abgebildet ist) selbst in keiner Weise verwerten darf. Dabei ist daran zu denken, dass das Model die Rechteeinräumung später widerrufen kann, wenn es keine abweichende vertragliche Regelung gibt. Model-Release-Verträge sehen deshalb in der Regel eine unwiderrufliche Rechteeinräumung vor.

Dürfen Models die Fotos für eigene Zwecke nutzen?

Manche Model-Release-Verträge räumen dem Model allerdings das Recht ein, die Fotos für eigene Zwecke zu nutzen (etwa Veröffentlichung auf der eigenen Internetseite zur Eigenvermarktung). Auch die Nutzung in sozialen Netzwerken wie der Facebook-Seite des Models sollte explizit geregelt werden, da dies im Fall der unbeschränkten Rechteeinräumung an den Fotografen ansonsten nicht zulässig ist.

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Wo sollen die Fotos veröffentlicht werden?

In dem Model-Release-Vertrag sollte möglichst geregelt werden, in welcher Form – d.h. in welchen Medien – die Fotos veröffentlicht werden dürfen. Ist eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken beabsichtigt, so sollte sich die Rechteeinräumung ausdrücklich auf dieses Medium erstrecken.

Verwendung der Fotos in erotischem Kontext?

In dem Model-Release-Vertrag kann auch eine Regelung hinsichtlich der möglichen Verwendung bzw. des Verbots der Verwendung in erotischem Kontext getroffen werden. Gerade wenn es sich um Fotos handelt, auf denen erotische Posen oder nackte Haut abgebildet werden, sollte dies zum Gegenstand des Vertrags gemacht werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Wenn die Fotos in pornographischen Medien oder anderweitigem erotischem Zusammenhang veröffentlicht werden sollen, sollte dies im Rahmen der Rechteeinräumung in dem Model-Release-Vertrag klargestellt werden.

Bearbeitungsrechte an den Fotos

Wichtig ist auch zu regeln, ob die Fotos bearbeitet werden dürfen bzw. sollen. Auch dieses Bearbeitungsrecht sowie die Frage, ob die Fotos durch Bild-Montage verändert werden dürfen, gehört unbedingt in den Model-Release-Vertrag.

Die Model-Vergütung

Geregelt werden sollte in dem Model-Release-Vertrag ferner die Vergütung des Models. Diese soll zum einen die Arbeit für das Fotoshooting selbst, zum anderen aber auch für die Rechteeinräumung abgelten. Bei der Vergütungsvereinbarung sollte auch an eventuelle Reisekosten, Unterkunft, Spesen und die Mehrwertsteuer gedacht werden.

Im Übrigen gilt: Die Parteien können im Rahmen der Gesetze den Vertrag frei verhandeln. Wenn Model oder Fotograf einen Punkt für regelungsbedürftig halten, sollten sie dies auch ansprechen. Dazu können etwa Vertragsstrafen oder Wettbewerbsklauseln gehören (Verbot von Fotoshootings für die Konkurrenz des Auftraggebers) oder die Ausgestaltung des Fotoshootings. Fair ist auch, den Vertrag bereits einige Tage vor dem Fotoshooting zur Verfügung zu stellen, damit dieser auch in Ruhe geprüft werden kann; auch wenn gerade dies im Alltag des Model-Geschäfts leider oft nicht der Fall ist.

Quelle: DAWR/we
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