wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht | 05.12.2018

Geschwindigkeitsüberschreitung

Erwischt bei der Tempomessung: Diese Folgen drohen Autofahrern

Wer kennt das? Da fährt man ganz in Gedanken durch die Stadt oder über eine Landstraße und mit einem Mal ist da dieser fiese rote Blitz. Zapp, erwischt. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein ärgerliches Thema und können im schlimmsten Fall zum Führerscheinentzug führen. Wann eine Überschreitung jedoch heikel ist und wann sie nur zu einem milden Bußgeld führt, ist vielen Autofahrern dennoch nicht bewusst. Viele hatten noch nie Probleme im Straßenverkehr oder sie sind schlichtweg jung und unerfahren. Dieser Artikel schaut sich das Thema genauer an und erklärt, ab wann die Tempomessung echten Ärger bedeuten kann.

Tempo_70Wer das Tempolimit überschreitet, riskiert Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot. Bild: @ Tama66 (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Welche Tempolimits gelten wo?

Auf deutschen Straßen ist das Tempo zwar geregelt, doch herrschen immer wieder Ausnahmen. So gilt zwar innerorts ein Höchsttempo von 50 Stundenkilometern, doch jeder, der in der 30er-Zone geblitzt wurde, weiß, dass die Innerortsgeschwindigkeit nicht ausnahmslos überall gilt. Dennoch gibt es die drei definierten Bereiche:

  • Innerorts - also ab dem gelben Eingangsschild ins Dorf, in die Gemeinde oder in die Stadt, gelten 50 Stundenkilometer.
  • Außerorts - auf Landstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern für Fahrzeuge bis höchstens 3,5 Tonnen. Bei größeren Fahrzeugen wie Lkw gelten 80 Stundenkilometer als Höchstsatz.
  • Autobahnen - hier gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Die Richtgeschwindigkeit darf nicht mit der Höchst- oder Maximalgeschwindigkeit verwechselt werden. Die Richtgeschwindigkeit gilt ausschließlich für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, Lkw dürfen nur 80 Stundenkilometer oder, mit entsprechender Sondergenehmigung, 100 Stundenkilometer fahren.

Diese Geschwindigkeiten sind jedoch nicht allgemein und dauerhaft gültig. Niemand kann sich auf die Straßenverkehrsordnung berufen und mit 50 Stundenkilometern an der Schule vorbeifahren, ohne mit einem Bußgeld rechnen zu müssen. Denn es gibt die berühmten Ausnahmen:

  • Verkehrsberuhigte Zonen - in ihnen herrscht in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Diese Zonen können in der Nähe von Schulen, Kindergärten, aber auch auf Hauptstraßen zeitweise eingerichtet sein. So werden viele Hauptstraßen in der Nacht zu einer verkehrsberuhigten 30er-Zone, da so der Lärmschutz sichergestellt wird.
  • Spielstraßen - zugleich gibt es Straßenabschnitte, die nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden können.

  • Gefahrenstellen - auf Landstraßen und Autobahnen werden etliche Streckenabschnitte mit einer Höchstgeschwindigkeit versehen, die unterhalb der Richt- oder normalen Höchstgeschwindigkeit liegt. Auf Landstraßen kommt dies häufig auf kurvenreichen, steilen oder schwer einsehbaren Strecken vor.
  • Autobahnen - ausschließlich, wenn ein Tempolimit aufgehoben ist, gilt die eigentliche Richtgeschwindigkeit, die dann wiederum deutlich überschritten werden kann. Innerhalb einer Zone mit einem festen Tempolimit haben sich Fahrer jedoch an dieser festgelegten Geschwindigkeit zu orientieren.

Fahrzeugführer sind immer dazu angehalten, die Verkehrsschilder zu berücksichtigen und sich an diesen zu orientieren.

Welche Bußgelder und Folgen lauern?

Geschwindigkeitsübertretungen werden verschieden gehandhabt:

  • Ungeahndet - sobald man geblitzt wird, wird nicht die direkt gemessene Übertretung gewertet, sondern ein berichtigter Wert. Stets wird ein Toleranzwert abgezogen. Dieser Toleranzabzug beträgt laut gewinschdigkeitsueberschreitung.net beträgt bei einer Geschwindigkeit von bis zu einhundert Stundenkilometern 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten drei Prozent. In der Regel wird kein Bußgeldbescheid verschickt, wenn die Übertretung so gering ist, dass der Verwaltungsaufwand über der Strafe liegt. Wer also in einer 30er-Zone mit 37 Stundenkilometern geblitzt wird, kann Glück haben und keinen Bescheid erhalten.

  • Einfache Ahndung - das sind Überschreitungen, die noch nicht mit Punkten geahndet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind dies Überschreitungen von bis zu 20 Stundenkilometern. Überschreitungen von 11 - 15 km/h werden mit einem Bußgeld von 25,00 Euro geahndet, von 16 - 20 km/h wird ein Bußgeld von 35,00 Euro erhoben.

  • Schwere Ahndung - hierunter fallen alle Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 20 Stundenkilometern. Wer bis zu 25 km/h zu schnell fährt, der erhält ein Bußgeld von 80,00 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei bis zu 30 Stundenkilometern Überschreitung wird das Bußgeld auf 100,00 Euro erhöht, der Punkt bleibt erhalten, es kann aber schon @ART1988:anwaltsregister[zu einem Fahrverbot][zu einem Fahrverbot]@ von einem Monat kommen, wenn dieses Bußgeld wiederholt erhoben wurde.

Ab einer überhöhten Geschwindigkeit, die mehr als 40 km/h über dem erlaubten Wert liegt, wird nicht nur die Punktstrafe verdoppelt, es werden auch sichere Fahrverbote von einem bis zu drei Monaten fällig.

Grundsätzlich entscheidet auch der bisherige Punktestand in Flensburg darüber, wie drastisch die Folgen ausfallen. Gleichfalls kann ein Tempovergehen auch mit weiteren Ordnungswidrigkeiten einhergehen, die wiederum ihre eigenen Strafen - und mit dem Fahrverbot - enden können. Wer auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, gleichzeitig den Vordermann bedrängt oder riskante Manöver durchführt und dabei gefilmt wird, der muss mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen, als jemand, der “einfach„ nur zu schnell fährt.

Was kann man dagegen tun?

Der erste Ratschlag wäre freilich, dass die beste Vorkehrung ist, sich an die Geschwindigkeiten zu halten. Viele Delikte geschehen jedoch aus Unachtsamkeit oder der Überraschung, dass auf einer Strecke plötzlich ein neues Geschwindigkeitsschild steht, als in den Jahren zuvor. Wenn es zu einem Vergehen gekommen ist, heißt es, den Bußgeldbescheid abzuwarten. Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch - gegen jeden Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen. In diesem ist es auch möglich, sich zu dem Vorfall zu äußern.
  • Rechtsanwalt - insbesondere bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit, aber auch, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der nicht nur das Material anfordert, sondern auch die Verteidigung übernimmt.
  • Online - auch im Internet gibt es Möglichkeiten, sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen. Hinter vielen Angeboten stehen Rechtsanwälte, die sich nun einfach online der Sache annehmen.

Generell gilt: Wenn ein Fahrverbot - oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis - im Raum steht, ist eine rechtliche Vertretung wichtig und unbedingt zu empfehlen. Diese kann nämlich auch die Spätfolgen abmildern oder gar abwenden, beispielsweise, wenn eine Kündigung aufgrund des Fahrverbots im Raum steht.

StrasseWas lässt sich gegen einen Bußgeldbescheid tun? Bild: @ Free-Photos (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Fazit - besser korrekt fahren

Gerade Wiederholungstäter sollten genau darauf achten, mit welcher Geschwindigkeit sie unterwegs sind. Mit der Zeit summieren sich nämlich auch die punktefreien Vergehen und können im schlimmsten Fall bei einem schweren Vergehen hinzugezogen werden. Dennoch steht ein Verkehrssünder nicht alleine da, denn selbst nach dem Bußgeldbescheid gibt es Möglichkeiten, diesen abzumildern.

Quelle: DAWR/om
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6037

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6037
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!