Rechtsanwalt Erik Hammer ist neuer Geschäftsführer der Habibi GmbH
Doch auch Jähn hat sich nun aus der Geschäftsführung zurückgezogen und die Leitung des „Unternehmens“ in die Hände von Rechtsanwalt Erik Hammer gelegt. Rechtsanwalt Hammer war bisher damit in Erscheinung getreten, Zahlungsaufforderungen der Habibi Media GmbH durch anwaltliche Mahnungen Nachdruck zu verleihen.
Internet Nutzer werden über Facebook-Werbung auf Seite der Habibi GmbH gelotst
Wer die Masche von Habibi Media GmbH auf Seiten wie www.habibi.de oder www.billiger-shopping24.de nicht kennt, hier ein kurzer Abriss der immer gleichen Vorgehensweise: durch Facebook-Werbung mit fantastischen Versprechungen á la „iPad für 25 Euro“ werden Nutzer auf die Seite der Habibi GmbH gelotst. Dort müssen sie sich registrieren, um auf die vermeintlichen Top-Angebote zugreifen zu können, Probemitgliedschaft für 1 Euro, dann aber Jahresmitgliedschaft für knapp 300,- Euro. Hinzu kommen dann nach der Vorstellung der Habibi GmbH Kosten für Inkasso und anwaltliche Zahlungsaufforderungen.
Doch geht das überhaupt, wenn Rechtsanwalt Hammer nun Geschäftsführer der Habibi Media GmbH ist?
Rechtsanwaltskosten können nur dann ersetzt verlangt werden, wenn die Beauftragung eines Anwalts zum Forderungseinzug erforderlich waren. Wenn die Habibi GmbH RA Hammer, der in Personalunion auch ihr Geschäftsführer ist, dazu beauftragen will, dann sind die Maßstäbe der Eigenbeauftragung anzulegen. Es wäre dann schon erforderlich, dass die Angelegenheit – aus Sicht des Auftraggebers – eine gewisse Schwierigkeit im tatsächlichen oder rechtlichen Bereich aufweist. Dies ist aber bekanntlich nicht der Fall, wenn man die Habibi GmbH fragt. Liest man deren Zahlungserinnerungen ist der Fall ja ganz eindeutig.
RA Hammer kann daher Aufträge, die er sich selbst als Geschäftsführer der Habibi GmbH erteilt hat, nicht mehr den Opfern der Abofalle in Rechnung stellen.