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Urheberrecht | 12.12.2014

Erfindung des Weihnachtsmanns

Ist Coca-Cola Rechtsinhaber des Weihnachtsmanns?

Über Coca-Cola, Urheberrecht und den Weihnachtsmann

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die Erfindung des Weihnachtsmanns durch Coca-Cola ist eine nette Geschichte - aber natürlich ein Mythos. Die Figur selbst gab es schon lange vorher - was bereits das 1835 gedichtete Kinderlied „Morgen kommt der Weihnachtsmann“ von Hoffmann von Fallersleben belegt. Coca-Cola nutzt den Weihnachtsmann in Rot-Weiß erst seit 1931.

Coca-Cola beauftragte 1931 Haddon Sundblom, Santa sein Aussehen zu geben.Quelle: Coca Cola Deutschland

Coca-Cola wirbt seit 1931 mit dem Weihnachtsmann

Aber was ist mit der Gestaltung des Weihnachtsmanns mit weißem Rauschebart, rot-weißer Arbeitskleidung und schwarzem Gürtel? Daran, dass dieses Bild vom Weihnachtsmann heute weltweit so präsent ist, hat Coca-Cola tatsächlich seinen Anteil. Seit 1931 setzt es den Weihnachtsmann in dieser Gestaltung als Werbefigur ein - und der Werbeaufwand ist gewaltig. Coca-Cola ist heute in rund 200 Ländern vertreten - mit äußerst präsenten Weihnachtsaktionen.

Welche Rechte kann Coca-Cola für sich beanspruchen?

Ideen sind nicht schutzfähig. Abgesehen davon, dass Coca-Cola die Figur nicht erfunden hat: Die Nutzung der Figur in Kunst, Kultur und Alltag ist frei. Urheberrechtlich schutzfähig ist allerdings die konkrete Ausgestaltung einer Idee. Coca-Cola hält also womöglich Urheberrechte an den Zeichnungen vom Weihnachtsmann, die der Konzern in der Werbung nutzt.

Urheberrechte nur am jeweiligen Bild

Coca-Cola zufolge hat der Cartoonist Haddon Sundblom 1931 den ersten Coca-Cola Weihnachtsmann gezeichnet. Sofern Coca-Cola Rechteinhaber der Bilder ist, kann der Konzern die Urheberrechte geltend machen und die ausschließliche Nutzung der Bilder für sich beanspruchen. Insofern wäre Coca-Cola tatsächlich Rechtsinhaber des Weihnachtsmanns - allerdings eben nur an den konkreten, für den Konzern gemalten Bildern.

Urheberrecht erlaubt „freie Bearbeitungen“

Coca-Cola könnte dann jedem anderen die Veröffentlichung der Bilder verbieten. Um sie dennoch veröffentlichen zu dürfen, müssten sie nach deutschem Recht so stark verändert werden, dass es sich um eine eigene geistige Schöpfung handelt, bei der von einer „freien Bearbeitung“ im Sinne des Urheberrechts gesprochen werden kann. Eigene Kreationen sind ohnehin unproblematisch. Die Nutzung der „Weihnachtsmannfarben“ Rot und Weiß ist - wie gesagt - nicht einschränkbar.

Auch Coca-Cola Weihnachsmann beruht auf Vorbild

Zumal auch die heute bekannte Darstellung des Weihnachtsmanns genau genommen nicht von Coca-Cola bzw. dem Zeichner Sundblom stammt. Der deutsche Auswanderer Thomas Nast veröffentlichte bereits 1862 in der Zeitschrift „Harper's Weekly“ Karrikaturen von „Santa Claus“ (der amerikanisierten Version des holländischen „Sinterklaas“) in der heute bekannten Gestaltung.

Rot ist die Farbe von Coca-Cola - und der Republikaner

Eine interessante Randnotiz dabei ist, dass dies während des amerikanischen Sezessionskriegs geschah. Nasts Santa Claus beschenkte folgerichtig keine Kinder, sondern Soldaten an der Front. Auch die rote Kleiderfarbe passt nicht nur gut zu den späteren Unternehmensfarben von Coca-Cola. Im Sezessionskrieg hatte Rot eine klare Bedeutung: Rot war die Farbe der Republikaner unter Präsident Lincoln - im Gegensatz zum Blau der Demokraten, die die Sklaverei verteidigten.

Urheberrechte gelten noch bis 2046

Was mögliche Urheberrechte an Coca-Cola gehörenden Bildern angeht: Etwaige Urheberrechte an der 1931 erstellten Zeichnung sind nach US-amerikanischem wie EU-weitem Urheberrecht bis heute wirksam. In beiden Regionen gelten die Schutzrechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fort. Im Fall des 1976 gestorbenen Sundblom würde der Schutz also erst zum 31.12.2046 enden.

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