wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Urheberrecht | 11.11.2014

Leistungsschutzrecht

Marktmacht schlägt Recht: Verlage räumen Google Gratis-Lizenzen ein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Google zahlt für Thumbnails und Text-Snippets keine Lizenzgebühren. Für dieses Vorgehen hat sich Google von den deutschen Presse-Verlegern Gratislizenzen einräumen lassen.

Letzte Woche ist mit Axel Springer der diesbezüglich größte Kritiker Googles in Deutschland eingeknickt und hat die VG Media, die die Leistungsschutzrechte für eine Vielzahl von Verleger-Webseiten vertritt, angewiesen, Google eine widerrufliche Gratiseinwilligung zu erteilen.

Neues Leistungsschutzrecht sieht Lizenzgebühren für Verlage vor

In dem Streit ging es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das seit einer Gesetzesnovelle des Urheberrechts im Mai 2013 vorsieht, dass Presseverleger Lizenzgebühren für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Vorschaubildern verlangen können. Darauf ergaben sich Unsicherheiten, inwieweit Suchmaschinen wie Google für Textanrisse (Text-Snippets) und Vorschaubilder (Thumbnails) bei einer Veröffentlichung in den Suchergebnissen Lizenzgebühren bezahlen müssen. Das Gesetz stellt zwar klar, dass einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte übernommen werden dürfen. Die Frage, wann es sich noch um einen urheberrechtsfreien „kleinsten Textausschnitt“ handelt, könnte im Streitfall aber nur für jeden Einzelfall gerichtlich geklärt werden.

Google verlangt für seine Suche kostenlose Lizenz von Verlegern

Google hatte daraufhin vorsorglich von den Verlegern eine Lizenz für die kostenlose Veröffentlichung in seinen Suchergebnissen verlangt. Der Großteil der Verlage kam dieser „Bitte“ nach. Die Verwetungsgesellschaft VG Media hingegen, die das Leistungsschutzrecht einer Vielzahl von Verlagen vertritt - darunter Axel Springer mit den Titeln welt.de, computerbild.de, sportbild.de und autobild.de, verlangte die sich aus dem Gesetz ergebenden Lizenzgebühren von Google.

Wer keine Lizenz einräumt, wird gekürzt

Daraufhin änderte Google kurzerhand die Suchanzeige der betroffenen Verlage, die für Lizenzgebühren nach dem Leistungsschutzrecht kämpften. Google nahm die Internetseiten zwar nicht aus seinem Index, jedoch wird in der Google Suche und in Google News seitdem nur noch die Überschrift und der Link zu den Meldungen auf diesen Seiten angezeigt - aber keine Vorschaubilder und Textanrisse mehr.

Springer erlitt Traffic-Einbruch um bis zu 80 Prozent

Doch wer mit seinen Internetangeboten bei Google nicht mehr oder nur noch verkürzt gelistet ist, ist in der deutschen Online-Welt pratisch tot. Dies bekam auch der Springer-Verlag zu spüren. Nach eigenen Aussagen ist es auf den betroffenen Springer-Seiten zu einem Traffic-Minus von 40 Prozent gekommen. Bei Google News sei es zu einem Einbruch von 80 Prozent gekommen.

In einer Presseerklärung vom 05. November teilte der Springer-Verlag deshalb mit, ab sofort die von Google gewünschte Gratis-Lizenz zu erteilen. Dies erfolge jedoch „nicht freiwillig, sondern weil die Axel Springer SE wegen der Marktbeherrschung Googles und des daraus folgenden wirtschaftlichen Drucks keine andere Möglichkeit sieht“.

Ausspielen der Marktmacht oder normale marktwirtschaftliche Vertragsgestaltung?

Google hingegen argumentiert nicht ganz zu Unrecht damit, dass die Verlage erst über Google zu ihren Lesern kämen und dadurch selbst von der Suche profitierten. Wer allerdings wirtschaftlich am Ende profitiert, steht auf einem anderen Blatt.

Gegen geballte Marktmacht, wie sie Google vertritt, nützen jedenfalls keine gut gemeinten Gesetze, so lange sie sich derart einfach unterlaufen lassen, indem die unterlegenen Marktteilnehmer ihre Unterwerfung vertraglich durch Einräumung einer Gratislizenz erklären.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Wolfgang Eckes auf ...
Bild von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#272

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d272
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!