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Verbraucherrecht | 10.08.2018

SCHUFA-Auskunft

SCHUFA-Auskunft - welche Rechte haben Verbraucher?

Verbraucher haben ein Recht auf Selbstauskunft gemäß § 34 BDSG

Dieser Moment ist gefürchtet: Im Elektronikhandel wartet ein tolles Schnäppchen mit guten Finanzierungskonditionen. Der Kauf auf Raten wird nach einer Bonitätsprüfung abgelehnt. Was ist passiert? Händler, Mobilfunkprovider und Banken gehen mit Verbrauchern ein Dauerschuldverhältnis ein. Im Gegenzug für das Ausreichen von Geld oder der Übergabe eines Produkts verpflichtet sich der Verbraucher zur Tilgung und Zinszahlung. Dumm, wenn Verbraucher wissen, dass auf dem Konto schon seit längerer Zeit nichts mehr zu holen ist. Für Händler und Banken ein Problem – das so alt ist wie Finanzierungsgeschäfte

Schufa.jpgBild: Vi5-aVi5 (CC0-Lizenz)/pixabay.com

Im Bedürfnis nach mehr Sicherheit liegen die Wurzeln zur Gründung der SCHUFA. Vom Blickwinkel der Verbraucher als Datenkranke wahrgenommen, der Finanzen bis in den letzten Winkel durchleuchtet, gibt die SCHUFA letztlich auch Sicherheit. Hintergrund: Die Auskunftei sammelt Daten zum Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Wer hohe Schulden hat und diese nicht zahlen kann, hat mit der negativen SCHUFA-Auskunft gar nicht erst die Chance, neue Schulden zu machen. Aber: Auch Auskunfteien und deren Kooperationspartner machen Fehler. Und diese werden am Ende für Betroffene teuer. Wie auf einen solchen Fauxpas reagieren? Verbraucher haben Rechte – auch gegenüber einer Auskunftei.

Die Selbstauskunft - Datenübermittlung als Recht

Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über das Verhalten der Verbraucher in Bezug auf deren Finanzen. Diese Aussage ist etwas zu allgemein. Seitens der Auskunfteien werden weniger einzelne Verbraucher direkt überwacht. Vielmehr arbeiten Auskunfteien wie die SCHUFA mit Unternehmen zusammen. Und letztlich sind es diese, welche nötige Daten zur Verfügung stellen. Hierzu können unter anderem:

  • Banken
  • Versandhändler
  • FinTech-Unternehmen
  • Mobilfunkprovider

gehören. Parallel hat die SCHUFA Zugriff auf öffentliche Schuldnerregister, in denen zum Beispiel Insolvenzen verzeichnet sind.

Seit einigen Jahren ist im deutschen Datenschutz vorgesehen, dass sich Verbraucher umfassend über die zu ihrer Person erfassten Daten informieren können. Diese Datenabfrage gilt auch für die SCHUFA. Bezeichnet als Selbstauskunft, basierte das Ganze auf § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bzw. wird seit 2018 auch nach Art. 15 DS-GVO geregelt. Nutzer erhalten die Auskunft auf Anfrage bei der SCHUFA und erhalten so Einblick, welche Daten über sie gespeichert werden.

Wichtig: Die Eigen- oder Selbstauskunft ist eine Leistung, zu welcher Auskunfteien wie die SCHUFA vom Gesetzgeber verpflichtet sind. Die Auskunft ist Verbrauchern einmal jährlich kostenlos zu geben. Die SCHUFA ermöglicht es jedoch, so oft wie gewünscht kostenlose Einsicht zu nehmen.

Kostenpflichtige Auskunft: Steht sie auf dem Prüfstand?

Seitens der SCHUFA wird eine weitere Auskunftsform angeboten – meineSCHUFA. Hierbei handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Service, der mittlerweile in Form verschiedener Abo-Pakete existiert. Der Vorteil: Verbraucher informieren sich hier einfach auf Knopfdruck online über die bei der SCHUFA über sie gespeicherten Daten – und können Scorewerte einsehen.

Aber: Die Trennung zwischen zahlenden Privatkunden und Nutzern zweiter Klasse wird inzwischen kritisch gesehen. Umstritten ist, ob dieses Modell durch die erst 2018 in Kraft getretene DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) überhaupt gedeckt ist. Dies muss die Zukunft zeigen.

Was tun bei falschen Einträgen?

Es passiert (leider) immer wieder, dass in Lebensphasen nicht alles glatt läuft. Platzen Kredite oder wird das Konto gekündigt, erfolgt eine Meldung an die SCHUFA. Auch ein Offenbarungseid oder das eröffnete Insolvenzverfahren tauchen in der SCHUFA-Akte auf – und werden als Negativmerkmal gewertet. Soll heißen: Betroffene müssen mit einer Verschlechterung ihrer Bonität rechnen.

In der Praxis kann es aber durchaus passieren, dass Angaben fehlerhaft übermittelt werden. In diesem Fall sind die Folgen mehr als ärgerlich. Ist im Rahmen der Selbstauskunft der eine oder andere fehlerhafte Datensatz erkennbar, heißt es handeln. Oft entsteht der Verdacht aber auch erst durch Probleme, die es im Alltag gibt – zum Beispiel, wenn Konsumgüter finanziert werden wollen.

  • Prüfen, wo der Fehler liegt: Generell gibt es zwei mögliche Fehlerquellen – Unternehmen, die Daten melden und die SCHUFA. So kann es beim Anlegen neuer Datensätze oder Adressänderungen zu Fehlern kommen. Unterschiedliche Schreibweisen einer Wohnadresse sind ein Beispiel. Wie es weitergeht, unterscheidet sich nach der Fehlerquelle.
  • SCHUFA um Berichtigung bitten: Ist klar, dass die Auskunftei einen Fehler gemacht hat, sollten sich Betroffene auch an die SCHUFA wenden. In der Regel wird ein berechtigtes Anliegen auch zügig bearbeitet. Für entsprechende Anfragen gibt es hier kostenlose Vorlagen.
  • Unternehmen ansprechen: Schwieriger ist die Situation für die Verbraucher, bei denen Unternehmen falsche Angaben gemacht haben. Oder wo es unterlassen wurde, die Erledigung einer Forderung zu melden. In diesem Fall muss der Weg über das betroffene Unternehmen führen. Leider zeigt sich nicht jede Firma vom Fleck weg kooperativ. Manchmal hilft auch nur ein Anwalt weiter.

Was als Verbraucher zusätzlich beachten?

Verbraucher haben Rechte, wenn es um Einträge bei der SCHUFA geht. Auf der anderen Seite lässt sich bereits beeinflussen, was genau bei der Auskunftei landet. Viele Kreditanfragen – ohne ein Darlehen abzuschließen – wirkten sich früher negativ aus. Besser ist hier, sich um eine Konditionenanfrage zu bemühen. Dies sollte dem Sachbearbeiter am Bankschalter auch deutlich gemacht werden, zumal die SCHUFA das Merkmal der Konditionsanfrage exakt zu diesem Zweck eingeführt hat.

Auf diese Weise bleibt der Score/die Bonität von einem Kreditvergleich unberührt. Auf der anderen Seite ist es immer hilfreich, die Zahl der Konten oder Kreditkarten nicht überhand nehmen zu lassen. Gleiches gilt für das Thema Finanzierung. Es kann sich durchaus bezahlt machen, wenn ein größerer Betrag aufgenommen und parallel für kleinere Anschaffungen eingesetzt wird.

Ein ebenfalls nicht unwichtiger Aspekt betrifft das Thema Datenschutz. Negativmerkmale können in der SCHUFA auch durch Identitätsdiebstahl auftauchen oder andere Formen des Onlinebetrugs. Verbrauchern ist daher zu raten, dieses Feld im Auge zu behalten.

Fazit: Mit der SCHUFA richtig umgehen

Beim Thema SCHUFA macht sich immer noch ein Kloß im Hals breit. Verbraucher haben das Gefühl, Auskunfteien ausgeliefert zu sein. In der Praxis gibt es Mittel und Wege, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Und diese sollten genutzt werden – wenn beispielsweise offensichtlich falsche Einträge den Alltag erschweren. Die Grundlage ist der Abruf gespeicherter Daten. Hierzu ist die SCHUFA gesetzlich verpflichtet. Wie es danach weitergeht, richtet sich nach der Fehlerquelle.

Quelle: DAWR/om
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