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Mietrecht | 10.11.2022

Mietspiegel

Bayern will Bund per Bundesrat zu Reform bei Mietspiegel drängen

Qualifizierte Mietspiegel soll künftig auch durch einen Miet­preisindex angepasst werden können

Um Mieter vor Erhöhungen aufgrund der Inflation zu schützen, will Bayern den Bund zu einer Reform beim Mietspiegel drängen. „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben auch in Ballungs­räumen weiter leisten können“, teilte die Staats­kanzlei am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit.

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Der Freistaat fordert vom Bund, dass qualifizierte Mietspiegel künftig auch durch einen Miet­preisindex angepasst werden können, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preis­wachstum bei den Mieten abbildet. Somit könnten die durch stark steigende Energie- und Heizkosten ohnehin belasteten Mieterinnen und Mieter vor zusätzlichen erheblichen Mieterhöhungen geschützt werden, hieß es weiter. Zugleich sollen so auch die Kommunal­haushalte entlastet werden, indem den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, qualifizierte Mietspiegel auch ohne Rückgriff auf den Verbraucher­preisindex kostengünstig zu aktualisieren.

Mietspiegel müssen alle zwei Jahre angepasst werden

Nach der aktuellen Rechtslage müssen qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre angepasst werden - entweder durch eine neue Daten­erhebung oder anhand des Verbraucher­preisindex des Statistischen Bundesamts. Die Gemeinden nutzen meist die Index­anpassung, weil sie deutlich einfacher und kosten­günstiger ist. Das Problem: Durch die aktuell hohe Inflation führt eine Index­anpassung zu heftigen Miet­sprüngen. So hätte sich etwa für einen im Juli 2020 erstellten Mietspiegel bei einer Anpassung nach dem Verbraucher­preisindex im Juli dieses Jahres bereits eine Steigerung von 11,6 Prozent ergeben.

Doppelte Belastung bei Indexmietverträgen

Per Bundes­rats­initiative soll nun die Bundes­regierung aufgefordert werden, die rechtlichen Voraus­setzungen hierfür zu schaffen. Das Problem steigender Wohnkosten stellt sich in besonderer Weise bei Indexmiet­verträgen. Auch hier werden Mieterinnen und Mieter doppelt durch die steigenden Energie­kosten belastet: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebs­kosten müssen Mieterinnen und Mieter mit Index­verträgen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der Inflations­rate rechnen. Die Inflations­rate steigt zu einem wesentlichen Teil ebenfalls durch den Energie­kosten­anstieg.

Die Justiz­minister­konferenz hatte bereits im Juni dieses Jahres beschlossen, dass Mieterinnen und Mieter mit Index­verträgen entlastet werden sollen. Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) habe aber bislang nichts unternommen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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