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Jeder hat das Recht auf Verteidigung
Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Jeder hat das Recht auf eine umfassende Verteidigung.“ Diesem Kernanliegen eines jeden Rechtsstaats werde nun einmal mehr Nachdruck verliehen. Hintergrund ist laut Ministerium die Umsetzung einer EU-Richtlinie mit nur „punktuellen Änderungen“ in Deutschland.
Neuerungen gibt es auch für Schöffen
So soll die verpflichtende Pause nach zwei aufeinander folgenden Amtsperioden wegfallen. Dies soll insbesondere Senioren ermöglichen, sich ohne Einschränkung bis zur Altersgrenze von höchstens 75 Jahren als Schöffen zu engagieren. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten erweitert werden, ein Amt als ehrenamtlicher Richter abzulehnen.