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Staatsrecht und Verfassungsrecht | 14.07.2023

Verfassungs­treue

Bundes­kabinett beschließt Regelung zur Verfassungs­treue von Schöffen

Neue Regelung soll Extremisten als Schöffen bei Gericht verhindern

Damit Extremisten bei Gericht nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, soll das Richter­gesetz geändert werden.

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Einen entsprechenden Gesetz­entwurf, der auch eine Klarstellung zu Maßnahmen gegen problematische Berufs­richter enthält, beschloss das Bundes­kabinett an diesem Donnerstag nach Angaben des Justiz­ministeriums. Demnach darf künftig nicht zum ehren­amtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grund­ordnung im Sinne des Grund­gesetzes eintritt“.

Auch spätere Abberufung möglich

Sollten Zweifel an der Verfassungs­treue eines Schöffen erst nach seiner Berufung erkennbar sein, müsse laut der geplanten Reform eine Abberufung erfolgen, betonte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestags­fraktion, Dirk Wiese. Er sagte: „Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisions­grund darstellen.“

Der Grünen-Rechts­politiker Till Steffen sagte, mit der geplanten Reform werde die Justiz widerstands­fähiger gegen verfassungs­feindliche Angriffe. Neben der Möglichkeit, Verfassungs­feinde aus dem Dienst zu entfernen, müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass mehr Verfassungs­treue Bürger Schöffinnen und Schöffen werden. Eine Möglichkeit wäre es aus seiner Sicht, EU-Bürgern den Zugang zum Schöffen­amt zu eröffnen.

„Der Sommerhitze geschuldet“

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, hält nichts von diesem Vorschlag. Sie sagte, dass Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) nun die Verfassungs­treue von ehren­amtlichen Richtern absichern wolle, sei richtig. „Der Vorstoß der Grünen hingegen ist wohl der Sommerhitze geschuldet.“ Es wäre auch vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Staats­angehörigkeits­rechts völlig widersinnig, wenn Menschen, die nicht Deutsche werden wollten oder die Voraus­setzungen dafür nicht erfüllten, dann als ehrenamtliche Richter über Deutsche richten könnten. Der Vorschlag werfe zudem komplexe verfassungs­rechtliche Fragen auf, etwa ob Ausländer im Namen des deutschen Volkes entscheiden dürften.

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Weitere Änderung

Im Richter­gesetz soll laut Kabinetts­beschluss zudem klargestellt werden, dass die Versetzung von Berufs­richtern in den Ruhestand zum Zweck der Abwendung einer schweren Beeinträchtigung der Rechts­pflege und ein gerichtliches Disziplinar­verfahren wegen eines Dienst­vergehens nebeneinander durch­geführt werden können.

Quelle: dpa/DAWR/ab
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