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Streichung wurde einstimmig beschlossen
Der Bundestag beschloss einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Er stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.
Paragraf war in die Schlagzeilen geraten
Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen „Schmähgedicht“ wurde allerdings eingestellt.