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Mehr Menschen sollten von der Pflegeversicherung profitieren
Vor allem Demenzkranke sind früher oft durch das Raster der Pflegeversicherungen gefallen. Dank des neuen Pflegestärkungsgesetzes sollen nun mehr Menschen von der Pflegeversicherung profitieren - sie muss also in mehr Fällen leisten. Auch Kunden privater Zusatzversicherungen haben deswegen in den vergangenen Wochen Post erhalten. Sie sollten die Schreiben genau prüfen.
Drei Pflegestufen statt fünf Pflegegrade
Das Entscheidende ist: Aus drei Pflegestufen sind nun fünf Pflegegrade geworden. „Der Fokus liegt mehr auf der Selbstständigkeit der Betroffenen“, erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Das betrifft die Beurteilung, wie pflegebedürftig ein Betroffener ist und in welchem Umfang er finanzielle Unterstützung aus der Pflegekasse benötigt. Stärker als bisher soll hierbei darauf geachtet werden, wie gut er sich im Alltag zu Recht findet. „Die Leistungen pro Pflegegrad werden außerdem erhöht“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Automatische Umstellung der Verträge
Diese Gesetzesänderungen bedeuten auch für viele Anbieter privater Pflegezusatzversicherungen, dass sie ihre Verträge anpassen müssen. Das Vorgehen ist gesetzlich geregelt. „Der Versicherer muss zwei Monate vor der Umstellung den Kunden informieren“, erklärt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift „Finanztest“ in Berlin. Die Kunden müssten selbst nicht aktiv werden, um die Verträge anzupassen.
Der Zeitpunkt der Umstellung muss aber nicht einheitlich sein. Bei den meisten Versicherungstarifen sei das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, Anpassungen würden somit zum 1. Januar vorgenommen, sagt Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenkassen in Berlin. Es gebe aber auch Unternehmen, die das anders handhaben. „Dort erfolgen Anpassungen, falls erforderlich, stattdessen unterjährig.“
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Umstellung mit Erhöhung der Beiträge verbunden
Welche Konsequenzen die Versicherer aus den Gesetzesänderungen ziehen, ist ebenfalls unterschiedlich. „Da die Leistungen erhöht werden, ist die Umstellung in der Regel mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Erste Erfahrungen zeigten, dass die Unternehmen allerdings nicht einheitlich vorgingen. „Erhöhungen von bis zu 10 Prozent kann ich nachvollziehen“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Vereinzelt habe er aber auch Erhöhungen von 30 bis 40 Prozent gesehen. „Da würde ich beim Versicherer nachfragen, ob das wirklich der Umstellung geschuldet ist.“ Zur Not könnten Verbraucher ihren Fall bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vortragen.
Am häufigsten schließen Verbraucher eine Zusatzversicherung ab, die Pflegetagegeld zahlt, angelehnt ans Krankentagegeld. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen gab es Ende 2015 fast 2,4 Millionen solcher Verträge. Da diese Versicherungen als Bemessungsgrundlage das Sozialgesetzbuch haben, werden sie die Pflegestufen auf Pflegegrade umstellen, wie es das Gesetz vorsieht.
Vorsicht vor Beitragserhöhung mit gleichzeitiger Leistungskürzung
Für Versicherte soll das bedeuten: Sie müssen nicht um ihre Versorgung bangen. „Das Gesetz sieht vor, dass keiner schlechter gestellt wird“, sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Allerdings ist seine Erfahrung, dass die Versicherer die Verträge sehr unterschiedlich umstellen. Vereinzelt zeige sich: „Es kann dahinter eine Beitragserhöhung mit gleichzeitiger Leistungskürzung stecken.“
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Fragen zur Umstellung sollten mit dem Versicherer geklärt werden
Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beklagt, dass manche Unternehmen die Kundeninformationen wenig transparent gestalten. Auch er habe schon Verträge gesehen, bei denen die Versicherten zwar insgesamt nicht schlechter gestellt seien. Aber die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen seien, sei so ungünstig, dass betroffene Kunden doch benachteiligt seien. „Wenn Verbraucher nicht sicher sind, was die Umstellungen für sie bedeuten, sollten sie beim Versicherer nachfragen“, rät Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kündigung oder Wechsel der Pflegeversicherung lohnt sich nicht
Eine Pflegezusatzversicherung zu kündigen, lohnt sich in den meisten Fällen aber nicht, sagt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift „Finanztest“ in Berlin. „Der Versicherungsschutz geht verloren, wenn man kündigt.“ Die Versicherungen für Pflegetagegeld oder die selteneren Varianten der Pflegekostenversicherung seien reine Risikoversicherungen. Die schon gezahlten Beiträge erhielten die Kunden nicht zurück.
Ein Versicherungswechsel spare in der Regel ebenfalls kein Geld. Und den Versicherungsschutz zu minimieren - etwa nur den höchsten Pflegegrad abzusichern - sei ebenfalls nicht sinnvoll, sagt Sabine Baierl-Johna von der Zeitschrift „Finanztest“ in Berlin. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hält eine private Pflegezusatzversicherung weiterhin grundsätzlich für sinnvoll. „Man kann sich dadurch in einer dramatischen Situation ein wenig Luft verschaffen.“ Wenn die Pflegebedürftigkeit lange andauert, gehe das schließlich ans Altersvermögen.