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Hochschulrecht, Landwirtschaftrecht und Sozialrecht | 31.07.2016

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. August 2016

Am 1. August 2016 treten zahlreiche Gesetzes­änderungen in Kraft

Zum 1. August gibt es wieder einige Gesetzes­änderungen: Die Bundes­regierung verbessert die Berufs­chancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Der Mindestlohn im Elektro­handwerk steigt. Arbeitslosengeld II wird jetzt für ein Jahr bewilligt. Die BAföG-Sätze steigen um sieben Prozent.

Bessere Chancen auf dem Arbeits­markt

Die Bundes­regierung verbessert die Berufs­chancen für gering qualifizierte Beschäftigte. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschluss­prüfungen erhalten, wenn sie einen Berufs­abschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiter­bildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Neuer Branchen­mindest­lohn im Elektro­handwerk

Ab 1. August steigt der Mindestlohn im Elektro­handwerk von 9,35 Euro auf 9,85 Euro Ost und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro West. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 Euro (Ost mit Berlin) und 10,65 Euro West. Ab 1. Januar 2018 gilt für alle Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer im Elektro­handwerk ein bundes­einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro.

Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeit­gebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Er geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.

Sozialrecht wird einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechts­vereinfachung für die Grund­sicherung ist es, Leistungs­berechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung.

Außerdem gilt: Langzeit­arbeits­lose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grund­sicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Ein­gliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Die Regelungen gelten ab 1. August 2016.

Neuer Hilfefonds für Dopingopfer

Manche Folgen des Dopings im DDR-Sport zeigen sich erst heute. Deshalb hat die Bundes­regierung den Hilfefonds für DDR-Dopingopfer neu aufgelegt. Das zweite Gesetz über Hilfe für Dopingopfer der DDR ist am 3. Juli in Kraft getreten.

Behinderten­gleichstellung: Weniger Barrieren in Bundes­einrichtungen

Einrichtungen des Bundes werden barriere­freier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in „Leichter Sprache“ geben. Ab dem Jahr 2018 müssen Bundes­behörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern.

Außerdem regelt das neue Gesetz, welches am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, die Anpassung des Behinderten­begriffs. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechsel­wirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungs­bedingt sind. Derzeit wird eine Schlichtungs­stelle bei der Beauftragten der Bundes­regierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet. So gibt es künftig die Möglichkeit, Streitig­keiten nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz außer­gerichtlich beilegen zu können.

Digitale Agenda: Weg frei für öffentliches WLAN

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechts­verstöße ihrer Nutzer nicht mehr haftbar gemacht werden. So unterstützt die Bundes­regierung die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots. Das Gesetz ist am 27. Juli in Kraft getreten.

Bildung: Mehr Meister-BAföG

Wer sich zum Handwerks- oder Industrie­meister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August 2016 mehr Unterstützung. Beim „Meister-BAföG“ erhöhen sich nicht nur die Förder­sätze, sondern auch die Zuschuss­anteile.

Neu: Auch Bachelor­absolventen können „Meister-BAföG“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerks­betrieb leiten wollen.

Die maximalen Unterhalts­beiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich

  • für Allein­stehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro,
  • für Allein­erziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro,
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro,
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.

Höheres BAföG für Schüler und Studierende

Zum Winter­semester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeld­anspruch über­proportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Frei­beträge für das Eltern­einkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

Familie: Frist­verlängerung beim Kita-Ausbau

Die Bundes­länder bekommen mehr Zeit, die Gelder des Bundes für den Kitaausbau zu bewilligen. Darum hatten die Länder wegen der hohen Arbeits­belastung durch die Flüchtlings­lage gebeten.

Die Gesetzes­änderung zu den Finanz­hilfen des Bundes zum Ausbau der Tages­betreuung für Kinder und des Kinder­betreuungs­finanzierungs­gesetzes ist am 15. Juli in Kraft getreten.

Frauen: Mehr Schutz für Prostituierte

Erstmals gelten in Deutschland rechtliche Rahmen­bedingungen für die legale Prostitution. Alle Prostitutions­stätten brauchen nun eine Erlaubnis und müssen verbindliche Mindest­standards einhalten. Das verbessert die Arbeits­bedingungen vor Ort. Bei Gesetzes­verstößen müssen die Betreiber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesund­heitlich beraten zu lassen.

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutions­gewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten.

Energie: Grenz­über­schreitende EU-Aus­schreibungen für erneuer­baren Strom

Künftig können sich auch Strom­produzenten aus EU-Mitgliedsstaaten an Aus­schreibungen für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen beteiligen. Das ist dann möglich, wenn der Staat sein Energie­versorgungs­system auch für deutsche Anlagen öffnet. Zudem muss der Strom aus dem Ausland in Deutschland genauso problemfrei zur Verfügung stehen wie der inländische.

Die Verordnung zur „Grenz­überschreitenden Aus­schreibung der Förderung von Strom aus erneuer­baren Energien“ ist am 15. Juli 2016 in Kraft getreten.

Verbraucher: Freie Routerwahl

Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sogenannten Router­zwangs beschlossen. Ab 1. August  haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb.

Besserer Schutz für Klein­anleger

Die Bundes­regierung stärkt die Rechte und den Schutz von privaten Klein­anlegern. Das ist der Kern des Ersten Finanz­markt­novellierungs­gesetzes, das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.

Justiz: Unter­bringung in Psychiatrie reformiert

Die Unter­bringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll unverhältnismäßig lange Unter­bringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routine­begutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz den Wechsel von Gutachtern vor. Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

Land­wirtschaft: Mehr Schutz für Bienen

Bienen sind für die Nahrungs­kette des Menschen und das Ökosystem unverzicht­bar. Deshalb die Einfuhr und Aussaat von Saatgut für Winter­getreide nun dauerhaft untersagt, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden (Pflanzen­schutzmittel) behandelt wurde. Das schützt Bienen vor Neonikotinoid-haltigem Staub, der bei der Aussaat entstehen kann. Die Verordnung ist seit dem 23. Juli in Kraft.

Freiwillige Regulierung der Milchmenge

Seit dem 15. Juli ist die Änderung des Agrar­markt­struktur­gesetzes in Kraft: Erzeuger­organisationen und Molkereien haben seitdem die Möglichkeit, zeitlich befristet Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge zu treffen.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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