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Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht | 01.12.2017

Neue Gesetze

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Dezember 2017

Am 1. Dezember treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft

Im Dezember gibt es einige Gesetzesänderungen. Telefonie- und Internetverträge müssen auf der Rechnung über die Kündigungsfrist informieren. Das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit tritt in Kraft.

Bereits im letzten Monat waren zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Ab November ändert sich wieder einiges:

Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit

Am 1. Dezember tritt das gemeinsame Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit in Kraft. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme koordiniert - für den Fall, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.

Mehr Transparenz bei Kündigung von Telefon und Internet

Ab Dezember 2017 müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen ihre Bestandskunden auch auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dies gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei müssen die Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Siehe auch:

Quelle: Bundesregierung/DAWR/pt
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