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Strafrecht | 29.06.2023

Cannabis-Legalisierung

Luxemburg erlaubt privaten Anbau und Konsum von Cannabis

Anbau und Konsum kleiner Cannabis-Mengen für den Freizeit­gebrauch in privater Umgebung ist künftig erlaubt

Der Anbau und Konsum kleiner Cannabis-Mengen für den Freizeit­gebrauch in privater Umgebung ist in Luxemburg künftig erlaubt.

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Das Parlament des Großh­erzogtums beschloss am Mittwoch mit 38 Ja- gegen 22 Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz. Pro Haushalt dürfen vier Cannabis-Pflanzen aus Samen angepflanzt werden. Der persönliche Konsum zu Hause wird erlaubt. In der Öffentlichkeit aber bleiben Konsum und Besitz von Cannabis verboten.

Schutz vor verunreinigtem Cannabis

„Die Drogen­politik, die wir seit 50 Jahren betrieben haben, war ein Misserfolg“, sagte Justiz­ministerin Sam Tanson (Grüne) in der Abgeordneten­kammer. Mit dem Gesetz sollten die Verbraucher vor verunreinigtem Cannabis geschützt werden. Zudem wolle man den Drogen­handel bekämpfen.

Geldstrafen bei Besitz in der Öffentlichkeit weiterhin aufrecht

Die Geldstrafe für den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit wird bei einer Menge bis zu drei Gramm auf 25 bis 500 Euro reduziert. Bei mehr als drei Gramm droht ein Straf­verfahren mit bis zu sechs Monaten Haft oder 2500 Euro Geldstrafe. Das Aufziehen von vier Pflanzen pro Haushalt ist nur erlaubt, wenn diese von außen nicht sichtbar sind.

Scharfe Kritik von der Opposition

Das von der Koalitions­regierung aus Liberalen, Sozial­demokraten und Grünen eingebrachte Gesetz wurde von der oppositionellen Christlich-Sozialen Volkspartei scharf kritisiert. Weder werde der Schwarz­markt verschwinden noch werde der Konsum eingeschränkt, sagte der Abgeordnete Gilles Roth. Mit dem Gesetz verstoße Luxemburg gegen internationale Konventionen.

Diese Legalisierung ist nur der erste Schritt

Die Erlaubnis zum Privatanbau und Konsum im privaten Raum soll nur „eine erste Etappe“ auf dem Weg zu einer um­fassenderen Freigabe von Cannabis sein. „Im zweiten Schritt sollen staatlich kontrollierte Produktions­ketten und ein staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis entwickelt werden“, sagte die Bericht­erstatterin des Justiz­ausschusses, Josée Lorsché (Grüne).

Die von dem Liberalen Xavier Bettel geführte Regierung hatte dieses Vorgehen angekündigt, dann aber wegen erheblicher rechtlicher Bedenken vorerst fallen­gelassen. Durch eine Produktion unter staatlicher Kontrolle sollte die Qualität des Cannabis und die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol kontrolliert werden.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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