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Immobilienrecht, Maklerrecht und Mietrecht | 20.02.2015

Mietpreisbremse

Maklerrecht: Für Immobilienmakler gilt bald das Bestellerprinzip: Wer bestellt, der zahlt

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf die Einführung einer Mietpreisbremse geeinigt, die vom Frühjahr 2015 an gelten soll. Im Rahmen der Mietpreisbremse soll das Bestellerprinzip bei Maklern eingeführt werden. Wer den Immobilienmakler bestellt, der zahlt ihn auch. Mieter zahlen künftig also nur noch, wenn sie selbst einen Makler beauftragen, der für sie speziell eine Wohnung sucht.

Bisher mussten für die Dienstleistungen der Wohnungsmakler fast immer die Mieter aufkommen. Vermieter hingegen befanden sich lange in einer komfortablen Situation: Sie engagierten einen Immobilienmakler, der sich um neue Mieter und alle Formalitäten kümmert, während die neu Eingezogenen die Rechnung dafür erhielten. Bei einem Betrag von 2,38 Monatsmieten kamen schnell weit über tausend Euro zusammen - zusätzlich zu den Kosten, die durch Umzug, Renovierungsarbeiten, Kaution und eventuelle Doppelmieten sowieso schon entstehen. Verbraucherschützer und Mietervereine begrüßen aus diesem Grund die geplante Gesetzesänderung. Aber es gibt auch Gegenstimmen.

Das neue Gesetz und seine Lücken

Das Kabinett hat das Gesetz Anfang Oktober vergangenen Jahres auf den Weg gebracht. Die Länder halten allerdings einige Punkte beim Bestellerprinzip für verbesserungswürdig. Derzeit wird der Gesetzentwurf von Bundesrat und Vermittlungsausschuss geprüft. Im Frühjahr 2015 soll der Bundespräsident seine Unterschrift geben, dann tritt das Gesetz in Kraft. Die Verunsicherung auf allen Seiten ist jetzt schon groß. Ein Beispiel: Ein Makler sucht eine Wohnung für einen Interessenten, der diese aber ablehnt. Bietet der Makler dieselbe Wohnung nun einem anderen Interessenten an, hätte er nach dem aktuellen Gesetzentwurf keinen Anspruch auf Provision.

Makler warnen

Die Makler hingegen sind alarmiert und befürchten sogar eine Gefährdung ihres Berufsstandes. Das Bestellerprinzip werde demnach nicht nur vielen Maklern die Existenz kosten, sondern sich auch negativ auf den Wohnungsmarkt auswirken. Wenn Vermieter aus Kostengründen keinen Makler mehr engagierten, könnten sich Neuvermietungen verzögern. Schließlich fehlt den Vermietern häufig das Fachwissen - von der Erstellung von Energieausweisen bis hin zur korrekten Betriebskostenabrechnung.

Steigen die Mieten durch die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip?

Die Befürchtung besteht zumindest, dass Eigentümer ihre Mieten noch einmal kräftig erhöhen könnten, bevor die Mietpreisbremse in Kraft tritt. Untermauert wird diese These von einem Gutachten, das die Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben hat. Die Verfasser haben die Nettokaltmieten in elf deutschen Städten seit Juni 2013 beobachtet. Das Ergebnis: Die Mieten legten deutlich zu. Die durchschnittliche Erhöhung der Miete für Bestandswohnungen mit 65 Quadratmetern lag 2013 unter dem Prozentsatz, bei dem die Mietpreisbremse greift. 2014 lagen die Erhöhungen häufig über diesem Grenzwert. Die Sorge, dass Vermieter künftig die Maklerkosten über Wuchermieten reinholen, hält jedoch sogar der Mieterbund für unbegründet. Erfahrungsgemäß halten sich die meisten Vermieter an rechtliche Vorgaben.

Makler wollen sich wehren

Von den Interessenvertretungen der Makler heißt es hingegen, die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip dränge Makler geradezu in die Illegalität. Der Immobilienverband IVD hat inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt. Die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes wird aus Maklersicht eingeschränkt. Außerdem sammeln die Makler fleißig Unterschriften für eine Petition an den Bundesrat.

Quelle: DAWR/ARAG/pt
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