wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollstndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verbraucherrecht | 15.06.2018

Gesetz zur Muster­feststellungs­klage

Neue Klagerechte für Verbraucher: Bundestag beschließt Gesetz zur Muster­feststellungs­klage

Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten

Es ist aufwendig und riskant, sich als Privat­person vor Gericht mit großen Firmen anzulegen. Ab November können Verbraucher­verbände dies stellvertretend für größere Gruppen von Betroffenen übernehmen. Aber ist das Instrument tatsächlich ein Segen für Verbraucher?

Werbung

Viele getäuschte VW-Kunden haben darauf gewartet: Verbraucher sollen künftig durch Muster­prozesse gegen Unternehmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss die Einführung der sogenannten Muster­feststellungs­klage.

Klagen ohne selbst zu prozessieren

Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schaden­ersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinander­setzung vor Gericht übernehmen Verbraucher­schutz­verbände. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene des VW-Abgas-Skandals davon profitieren können, deren Schaden­ersatz­ansprüche Ende 2018 verjähren.

Mindestens zehn Verbraucher müssen betroffen sein

Wie funktionieren solche Klagen? Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht - und es wird ein Klage­register beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen - 40 zusätzlich zu den ersten 10. Kommen nicht genügend Betroffene zusammen, ist keine Muster­feststellungs­klage möglich.

Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände

Nur bestimmte Verbraucher­schutz­verbände dürfen überhaupt klagen: Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungs­klagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben. Hinzu kommt noch eine Reihe europäischer Verbraucher­schutz­verbände.

Werbung

Bei einem Urteil muss erneut geklagt werden

Endet das Verfahren mit einem Urteil, müssen Betroffene ihre Schaden­ersatz­ansprüche noch per anschließender individueller Klage geltend machen. Dies ist zwar leichter, als den gesamten Fall alleine vor Gericht durchzustreiten. Wesentlich bequemer für Verbraucher ist aber, wenn es in dem Verfahren zu einem Vergleich kommt: Dann muss nicht jeder Klage­register-Gemeldete noch mal einzeln prozessieren.

Verjährung stoppt ab Musterklageeinreichung

Union und SPD hatten sich mit dem Vorhaben sehr beeilt, damit es vor Verjährung der Schaden­ersatz­ansprüche bei VW-Kunden in Kraft tritt. Sobald eine Musterklage eingereicht ist, ist die Verjährung gestoppt. Im Fall VW sollte das also gerade klappen. Denn Verbraucher­schützer stehen längst in den Start­löchern, um hier für Betroffene zu klagen.

Musterprozesse auch für unerlaubte Strompreiserhöhungen u.a. gedacht

Gedacht sind solche Muster­prozesse aber auch für andere Fälle: immer dann, wenn viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erleiden - zum Beispiel bei unerlaubten Strompreis­erhöhungen, unzulässigen Bank­gebühren oder ungültigen Versicherungs­verträgen.

Klagen ohne Kostenrisiko

Bundes­justiz­ministerin Katarina Barley (SPD) sagte: „Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen.“ Mit der „Eine-für-alle-Klage“ ändere sich das. Verbraucher kämen nun schnell und ohne Kosten­risiko zu ihrem Recht.

Werbung

Zehn Jahre für Musterklagen gekämpft

Der oberste Verbraucher­schützer in Deutschland, der Chef des Bundes­verbands der Verbraucher­zentralen, Klaus Müller, sprach von einem „Meilenstein“. Zehn Jahre lang hätten die Verbraucher­zentralen für solche Muster­klagen gekämpft, mit dem Bundestags­beschluss werde nun Rechts­geschichte geschrieben.

Kritik von der Opposition

Aus der Opposition und von verschiedenen Verbänden kam dagegen Kritik. Linke, Grüne, FDP und AfD beschwerten sich, die Koalition habe die Gesetzes­pläne im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht - ohne Rücksicht auf hand­werkliche Mängel.

Kritik über kurze Anmeldefristen und aufwendige Anschlussklagen

Oppositions­politiker kritisierten unter anderem, das Prozedere sei für Verbraucher zu kompliziert, die Anmelde­fristen beim Klage­register seien zu kurz und die mögliche Anschluss­klage für Verbraucher aufwendig und unpraktikabel. „Das ist nicht Eine-für alle - das ist eine Mogel­packung“, sagte etwa die Grünen-Politikerin Renate Künast.

Deutsche Umwelthilfe spricht von einem „Klageverhinderungsgesetz“

Der Deutsche Anwalt­verein kritisierte unter anderem, dass es nun einen Wettlauf klage­befugter Verbände zum Gericht geben werde. Die Deutsche Umwelthilfe wiederum, die selbst nicht die Voraus­setzungen erfüllt, um solche Muster­klagen einzureichen, sprach von einem „Klage­verhinderungs­gesetz“. Die Koalition zeige damit, auf welcher Seite sie stehe: auf der der Konzerne, nicht der Verbraucher.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5501