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Verkehrsrecht | 29.12.2015

Verkehrsrecht 2016

Neuer Bußgeldkatalog 2016 und neue Regelungen im Verkehrsrecht: Diese Änderungen treten ab 1.1.2016 in Kraft

Der Jahreswechsel dient oft als Startzeitpunkt für neue Gesetze und Verordnungen. Der 1. Januar 2016 ist dabei Stichtag für das Inkrafttreten einiger neuer Bestimmungen. Rechtsanwalt Mathias Voigt, Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. rät, sich rechtzeitig zu informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden. Insbesondere weist Rechtsanwalt Voigt auf folgende Änderungen hin:

Weniger Sonderbehandlung: Elektroautos müssen schneller versteuert werden

Elektrische Fahrzeuge werden gefördert. Bisher genießen deren Besitzer einige Privilegien. Für das eigene Portemonnaie ist die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung besonders relevant. Diese gilt aber nur noch bis Ende 2015. Ab 2016 dürfen Elektroautos nur noch fünf Jahre lang steuerfrei fahren.

Neue Sicherheitsvorschriften: Stotterbremsen für Motorräder

Neue Motorradtypen über 125 ccm Hubraum werden ab 01. Januar 2016 nur noch mit einer eingebauten ABS-Bremse zugelassen. Ab 2017 sollen auch alte Motorradmodelle von den Herstellern mit Stotterbremsen ausgestattet werden. Die Stop-and-Go-Bremse bietet 20 % mehr Sicherheit als gewöhnliche Bremsanlagen.

Erste-Hilfe: Längere Kurse für den Führerschein

Ohne Nachweis über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs gibt es keinen Führerschein. Fahrschüler müssen ab Januar 2016 allerdings zwei Stunden mehr büffeln: Das Erste-Hilfe-Training erweitert sich um zwei Unterrichtseinheiten. Die Schulungsgebühren erhöhen sich entsprechend.

Schluss mit Lärm auf den Straßen: Kein Klappenauspuff mehr am Sportwagen

Je lauter, desto besser: Viele Sportwagenfahrer schwören auf einen angemessen lauten und knatternden Sound. Damit ist ab Juli 2016 Schluss. Die EU-Verordnung 540/2014 verbietet sogenannte „Austauschauspuffe“ in Neuwagen, wenn diese lauter als die Standartausrüstung sind. Damit verliert der beliebte Klappenauspuff seine Zulassung für Neuwagen. Die Hersteller arbeiten jedoch bereits an Alternativen.

Maximal 78 Dezibel: Neue Motorradtypen sollen leiser werden

Um die Fahrer der schnellen Geschosse auf zwei Rädern wird es noch früher still. Schon am 1. Januar 2016 gelten gemäß der UNECE-R41.04-Norm angepasste Lautstärkeregelungen. Neue Motorradtypen werden ab dann nur noch zugelassen, wenn sie nicht lauter als 78 Dezibel sind. Die Geräuschwerte müssen am Fahrzeug notiert sein, damit die Polizei die Werte einfach kontrollieren kann.

Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V./DAWR/pt
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