DAWR > Paragraf 103: Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar < Deutsches Anwaltsregister
 
wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht | 02.01.2018

Majestäts­beleidigung

Paragraf 103: Majestäts­beleidigung nicht mehr strafbar

Der Paragraf hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt

Majestäts­beleidigung ist in Deutschland seit Jahres­beginn nicht mehr strafbar. Das teilte der Bundesrat am Montag mit.

Werbung

Die Länderkammer hatte nach eigenen Angaben den Anstoß für die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Straf­gesetzbuch gegeben. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Strafantrag des türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann auf Basis des § 103

Der Passus war in die Schlag­zeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernseh­moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Straf­verfahren um dessen „Schmäh­gedicht“ wurde allerdings eingestellt.

Quelle: dpa/DAWR/ab
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#4940