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15 Prozent der Werke ohne Verlagszustimmung verfügbar
Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenschaftlicher Angebote schaffen, andererseits aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks kopieren oder in elektronische Semesterapparate einstellen und damit Studierenden öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen
Gesetz soll nach vier Jahren evaluiert werden
Die Regelungen für die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht sollen zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Nach vier Jahren wird das Gesetz evaluiert. Forschungsministerin Johanna Wanka geht davon aus, dass sich die Skepsis auf Verlags- und Autorenseite dann nicht bestätigen wird. „Es geht nicht um Online-Nutzungen zum Nulltarif.“
CDU und CSU hatten zuletzt mit Blick auf Sorgen der Verlage auf die Evaluation und Befristung des Maas-Gesetzes gedrungen. Schwarz-Rot wollte das Urheberrecht lockern, um digital verfügbare Materialien in Forschung und Lehre, Schulen und Bibliotheken einfacher nutzbar zu machen. Die Hochschulen legten Wert darauf, dass für die Zukunft keine Einzelabrechnungen von Online-Lehrmaterial festgeschrieben werden.
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