[31.03.2017] In einem vor dem Landgericht Frankfurt am Main von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für einen Anleger geführten Verfahren gegen die Commerzbank AG sah das Gericht nach erfolgter Beweisaufnahme eine fehlerhafte Anlageberatung als erwiesen an. Das Landgericht hat die Commerzbank deswegen zur Rückabwicklung und Schadensersatz, sowie Freistellung von weiteren wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt.