[11.04.2016] Der geneigte Verkehrsteilnehmer wird sagen: Halte dich an die Verkehrsregeln. Dem ist grundsätzlich nichts entgegen zu halten, doch jeder tappt mal in eine Falle. Wenn nun also nach den o.g. Grundsätzen ein Fahrverbot grundsätzlich verwirkt ist, gibt es trotzdem noch Auswege, um das Fahrverbot vermeiden zu können. Die zentralen Ansatzpunkte sind das sog. Augenblicksversagen und die Kompensation des Fahrverbotes.