[21.12.2015] Mit seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 14. Oktober 2015 (IV ZR 284/12) hat der Bundesgerichtshof eindeutig klargestellt, dass die seinerzeit von der Volksfürsorge, die zwischenzeitlich in die Generali Lebensversicherung a.G. aufgegangen ist, verwendete Widerspruchsbelehrung unwirksam war.