Rechtsanwalt Gerald Freund
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Die Widerrufsbelehrungen von rund 80% der nach dem 01. September 2002 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträge sind fehlerhaft. So können die Mehrzahl der Darlehensnehmer ihre Verträge auch noch heute widerrufen und ablösen oder umfinanzieren – trotz langfristiger Zinsbindung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Leider ist mit diesem für Darlehensnehmer glücklichen Umstand am 21. Juni 2016 Schluss: Vor Kurzem wurde ein Gesetz verabschiedet, welches die Möglichkeit des Widerrufs für „Alt-Darlehen“ zeitlich befristet.
Nutzen Sie diese einmalige Chance, die häufig Ersparnisse von vielen tausend Euro bedeutet. Wir begleiten Sie auf dem Weg der Durchsetzung Ihres Rechts gegen die heute nicht mehr so allmächtigen Banken. Dabei arbeiten wir stets absolut transparent und zeigen Ihnen auf, welche Chancen und Risiken sowie Kosten auf Sie zukommen.
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