Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Lenné
Tel.: 0214/9098400
Fax: 0214/90984029
E-Mail: info@anwalt-leverkusen.de
Anwaltskanzlei Lenné
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)
Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 0214/9098400
Fax: 0214/90984029
E-Mail: info@anwalt-leverkusen.de
Internet: www.anwalt-leverkusen.de
Sprechzeiten: Mo - Fr. 7:00 - 19:00 Uhr
*Die Bewertungen auf dieser Seite wurden am 22.09.2023 dem Datenbestand von Google entnommen.
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)
Wenn Sie Inhaber eines vom Skandal um Volkswagen betroffenen Fahrzeuges sind, laden Sie hier unseren kostenlosen Musterbrief herunter und fordern Sie Ihren VW-Händler und die Volkswagen AG auf:
Leiten Sie erste Schritte jetzt selbst und ohne anwaltliche Hilfe ein.
Zusätzlich können Sie weitere Informationen zum juristischen Hintergrund nachlesen, sowie ein kurzes Radiointerview zum Thema mit Rechtsanwalt Guido Lenné nachhören.
Derzeit sind die Zinsen bei der Kreditvergabe niedrig, so dass sich viele Kreditnehmern von Ihren vor Jahren eingegangenen ungünstigen Kreditbedingungen lösen wollen.
Eine Ablösung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung kann hier möglich sein, da die Vertragsformulare vieler Banken Formfehler in den Widerrufsbelehrungen enthielten. Das funktioniert häufig auch bei bereits getilgten Darlehen, für die Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt wurden.
Wie das funktioniert, erklären wir in unserem neuen E-Book, dass Sie kostenlos herunterladen können, wenn Sie jetzt unseren Newsletter abonnieren.
Die Targobank berechnet in vielen Kreditverträgen einen sogenannten "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag", der (wie Bearbeitungsgebühren) von zahlreichen Gerichten als unzulässig beurteilt wird und so von Kunden zurückverlangt werden kann.
Laden Sie hier unseren kostenlosen Musterbrief herunter und fordern Sie Ihr Geld zurück oder lassen Sie von uns telefonisch, z.B. bez. der Verjährungsfristen, beraten.
Zusätzlich finden Sie hier ein Fernseh-Interview des WDR mit Rechtsanwalt Lenné im zu diesem Thema.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken im Falle einer vorzeitigen Vollrückzahlung eines Darlehens für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden berücksichtigen müssen. Sollten Sie in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine anders lautende Klausel enthält. In über 80% der Fälle können Vorfälligkeitsentschädigungen - entweder ganz oder zumindest teilweise - zurückgeholt werden.
Klicken Sie hier, um Genaueres zu diesem Thema zu erfahren und einen Musterbrief, mit dem Sie Ihre Bank zu der Thematik anschreiben können, downzuloaden!
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Lenné gerne zur Seite.
Unsere Anwaltskanzlei organisiert gerade eine Interessengemeinschaft Betroffener und bündelt Ansprüche. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben möchten, mailen Sie uns einfach Ihre Emailadresse. Wir halten Sie dann kostenlos informiert.
Rechtsanwalt Guido Lenné veröffentlicht regelmäßig juristische Texte im Internet unter www.refrago.de und www.anwaltsregister.de.