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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Telefon: +49 (61 31) 333 16 70
Telefax: +49 (61 31) 333 16 72
eMail: mail@ra-freisler.de
Internet: http://www.ra-freisler.de
Finanzamt Mainz-Mitte
USt-Nr. 26/226/3830/3
USt-IdNr. DE 246202180
Zuständige Aufsichtsbehörde und Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr. 24
D-56068 Koblenz
Telefon: (02 61) 30 335 - 0
Telefax: (02 61) 30 335 - 22-66
e-Mail: info@RAKKo.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufshaftpflichtversicherung gem. § 51 BRAO:
Generali Versicherung AG
Adenauerring 7-9
D-81737 München
Telefon: (089) 51 21 - 0
Telefax: (089) 51 21 - 1000
e-Mail: service@generali.de
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Versicherung gilt europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (pdf-Datei)
Fachanwaltsordnung (FAO) (pdf-Datei)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der EG (CCBE)
weitere berufsrechtliche Regelungen finden Sie auf der Internetpräsens der Bundesrechtsanwaltskammer unter Berufsrecht
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Schwerpunkte
Arztrecht
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Mietrecht
Insolvenzrecht
Sozialrecht
Versicherungsrecht
Forderungsmanagement
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im DAV
Rechtsanwalt Freisler
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz (Rheinland-Pfalz)
Fortbildungen
November 1999 - In allen Gebieten ist eine stetige Fort- und Weiterbildung selbstverständlich, weshalb Rechtsanwalt Freisler neben den Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften des Anwaltvereins auch seit Beginn Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins ist.
Neu und informativ - Die neuesten Fachbeiträge unserer kompetenten Rechtsanwälte ...
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