[22.08.2016] Das Landgericht Braunschweig hat am 05.08.2016 den Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erlassen. In diesem Beschluss sind die Feststellungsziele der Kläger aufgeführt. Zunächst muss aber noch ein Musterkläger bestimmt werden. Erst im Anschluss an die Auswahl des Musterklägers kann das Musterverfahren öffentlich bekannt gemacht werden.