[05.09.2016] Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom März 2016 einem von der Fachanwaltskanzlei Seehofer vertretenen Anleger Schadenersatz aufgrund der Tatsache zugesprochen, dass keine sachgerechte Aufklärung durch die Commerzbank AG im Hinblick auf das sogenannte Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB erfolgt ist.