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Verbraucherrecht | 03.04.2018

Kinobesuch

Darf man eigenes Essen und Getränke ins Kino mitbringen?

Darf ich eigene Getränke und Snacks versteckt in der Tasche oder im Rucksack mit ins Kino nehmen?

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Die Antwort ist einfach: In der Regel nicht. Kinos haben Hausrecht und können die Mitnahme eigener Snacks und Drinks untersagen - und tun dies auch. Kinos könnten es sich nicht leisten, die Gäste mit­gebrachte Speisen und Getränke verzehren zu lassen, sagt Kim Ludolf Koch, Geschäfts­führer von Cineplex Deutschland. Daher sei dies in den Kinos unerwünscht und auch nicht gestattet.

Mitbringen von Schokoriegeln, Bonbons oder Kaugummis zulässig

„Dabei geht es natürlich nicht um einen Schoko­riegel, Bonbons oder Kaugummi, sondern vor allem um größere Gebinde von Getränken“, sagt Koch. Die Umsetzung dieses Teiles der Hausordnung geschehe in inhaber­geführten Betrieben unterschiedlich. „Stich­proben­artige Kontrollen sind daher möglich“, so Koch. Kinos sind schließlich auch behördlich genehmigte Gastronomie­betriebe.

Zutritt darf verweigert werden

Auch der Haupt­verband der deutschen Filmtheater (HDF Kino) empfiehlt seinen Mitgliedern, das Mitbringen von Speisen, Snacks und Getränken nicht zu gestatten. Wer diese Regelung nicht akzeptieren will, der müsse damit rechnen, dass ihm der Zutritt verwehrt wird.

Quelle: dpa/DAWR/kg
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