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Familienrecht und Steuerrecht | 13.09.2023

Kindergeld

Eltern mit zwei Wohnungen: Wer bekommt das Kindergeld?

Leben Eltern wegen ihres Jobs in zwei verschiedenen Haushalten, wird das Kindergeld nicht aufgeteilt. Wer es bekommt und was Sie für die Beantragung wissen sollten.

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Kindergeld wird immer nur einem Elternteil gezahlt. Leben beide Elternteile mit dem Kind zusammen, können sie selbst festlegen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Leben die Eltern getrennt, dann bekommt derjenige Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.

Möglich ist die Zahlung allerdings an ein Elternteil, das längere Zeit in einer anderen Wohnung lebt - wenn die Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt haben, beide finanziell zur Familiengemeinschaft beitragen und eine familiäre Bindung zum Kind besteht. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 K 1833/19) hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist.

Für jedes Kind nur Geld an ein Elternteil

Im konkreten Fall war ein Vater in der von der Mutter und den gemeinsamen Kindern bewohnten Wohnung im Ausland registriert, wohnte aber auch in Deutschland, um dort zu arbeiten. Er erhielt bereits Kindergeld, allerdings nicht für alle Monate, weil Unterlagen fehlten.

Die Mutter beantragte das Kindergeld nach. Das Gericht entschied allerdings, dass für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, in diesem Fall dem Vater.

Anteil an Erziehung relevant

„Grundsätzlich steht beiden Elternteilen das Kindergeld zu“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dass ein Elternteil wegen der beruflichen Tätigkeit zwei Wohnungen hat, ist für die Zahlung des Kindergeldes ohne Belang. Für einen gemeinsamen Haushalt sprach in diesem Fall die Tatsache, dass die Eheleute nicht getrennt waren.

Zudem müssen beide Elternteile einen finanziellen und zugleich immateriellen Anteil an der Fürsorge und Erziehung übernehmen. Diese kann allerdings im unterschiedlichen Umfang der Fall sein.

Unerheblich ist auch, ob nur einer von beiden zum Familieneinkommen beiträgt. Eltern sollten sich daher einigen, wer das Kindergeld beantragt und alle Belege entsprechend vorlegen, rät Karbe-Geßler.

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Quelle: dpa, DAWR (pt)
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