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Kündigung wegen nachlassender körperlicher Fitness
Erfüllt jemand diese Anforderungen nicht oder nicht mehr, ist das theoretisch ein Kündigungsgrund, sagt die Rechtsanwältin Nathalie Oberthür: „Der Arbeitgeber muss dann aber schlüssig nachweisen können, dass jemand seine Aufgabe deshalb nicht mehr ausführen kann.“ Dieser Nachweis sei in der Praxis schwer bis unmöglich.
Kündigung wegen einer Behinderung
Das gilt erst recht, wenn es nicht um einen bloßen Mangel an Fitness geht, sondern um eine Behinderung. „Dann sind die Regeln für eine Kündigung sehr viel strenger“, erklärt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Der Grund: Eine Behinderung fällt unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Arbeitgeber muss versuchen körperliche Nachteile auszugleichen
Danach sei der Arbeitgeber verpflichtet, alles zu versuchen, um die körperlichen Nachteile des Arbeitnehmers auszugleichen, so die Arbeitsrechtlerin. „Erst wenn das nicht möglich oder zumutbar ist, kann er das Arbeitsverhältnis beenden.“