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Gesetzlich geregelt ist:
Dauert eine Krankheit länger als drei Tage, muss der Beschäftigte am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen. Neben dem Einreichen per Post kann auch hier zusätzlich ein in die Firma übermittelter schneller Scan oder ein Foto per E-Mail für Sicherheit sorgen - und dem Chef mehr Zeit zum Planen geben.
Arbeitgeber kann Bescheinigungspflicht vorverlegen
Diese Bescheinigungspflicht kann der Arbeitgeber zwar auch schon auf den ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vorverlegen. Das heißt dann aber nicht, dass der Schein per Expressbote an den Chef gehen muss, damit er noch am selben Tag da ist, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin sagt. Allerdings müsse man in diesem Fall noch am ersten Tag der Erkrankung zum Arzt gehen, um die Bescheinigung zu erhalten.
Siehe auch:
- Krank im Urlaub: Muss man als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber (Chef) mitteilen, dass man im Urlaub krank geworden ist?
- Krank im Urlaub: Was passiert, wenn man als Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs krank wird, verfallen dann die Urlaubstage oder hat man Anspruch auf neuen Urlaub?
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