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Arbeitsrecht | 04.09.2023

Krankmeldung

Muss ich mich selbst beim Arbeitgeber krankmelden?

Ob man nun ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt braucht oder nicht: Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss das stets im Unternehmen melden. Wie Sie vorgehen können.

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Fieber, Schüttelfrost, starke Schmerzen: Manche Erkrankungen werfen einen so aus der Bahn, dass selbst ein Telefonat kaum denkbar erscheint. Beim Arbeitgeber krankmelden müssen sich Beschäftigte, die nicht arbeiten können, dennoch. Doch können das eigentlich auch andere für einen übernehmen?

Die kurze Antwort: Ja. „Die Meldung darf auch durch Dritte, zum Beispiel Familienmitglieder oder Freunde erfolgen“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wichtig sei, dass man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsverhinderung in Kenntnis setzt. „Bevor man sich am Sonntagabend mit hohem Fieber ins Bett legt, sollte man den Arbeitgeber am besten schon informiert haben“, so Bredereck. Wie das geschieht, ist zweitrangig.

Sie müssen also nicht zwangsläufig zum Hörer greifen. Auch eine Mitteilung per E-Mail ist beispielsweise denkbar. „Soweit möglich ist eine persönliche Meldung auf den im Betrieb üblichen Wegen am besten“, rät Bredereck. Wer Ärger befürchtet, sollte die rechtzeitige Krankmeldung später beweisen können.

In einem Brief können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre krankheitsbedingte Abwesenheit aber nicht mitteilen - zumindest nicht, wenn ein Telefonat oder eine E-Mail möglich sind, so der Fachanwalt. Der im Vergleich langsamere Postweg ist dann nicht erlaubt.

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Quelle: dpa, DAWR (pt)
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