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Rechtsanwälte stehen schon in den Startlöchern
Einige Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien bieten bereits ihre Dienste an und wollen geschädigten VW-Autokäufern oder VW-Aktionären helfen, vgl.: Anwaltsliste für Klage gegen Volkswagen.
Manipulation der Abgaswerte bei VW erschüttert Autofahrer
Sparsam und durchzugsstark - für viele Autokäufer sind das gute Gründe, sich für einen Diesel zu entscheiden. Allerdings hat die Manipulation der Abgaswerte in VW-Dieselmodellen in den USA das Vertrauen vieler Besitzer erschüttert. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind auch Fahrzeuge in Europa von dem Skandal betroffen. Grund, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, ist das aber noch nicht ohne weiteres.
Kunden steht nur Anspruch auf Nacherfüllung zu
Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden. Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt soll grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges.
Rücktritt vom Kaufvertrag erst bei Vorliegen eines Sachmangels im Sinne BGB möglich
Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehen bleiben, dürfte kein Mangel bestehen. Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.
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