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Verkehrsrecht | 21.08.2016

HWS-Schleudertrauma

Schmerzensgeld bei HWS-Distorsion: Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Schleudertrauma?

Wann muss der Unfallverursacher Schmerzensgeld für ein erlittenes Schleudertrauma bezahlen?

Das durch einen Verkehrsunfall ausgelöste Schleudertrauma äußert sich in vielen Symptomen. Da der Unfallverursacher das Unfallopfer für dessen Schmerzen und Verletzungen mit Schmerzensgeld entschädigen muss, kann auch beim Schleudertrauma Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Anspruch auf Schmerzensgeldzahlungen bei einem erlittenen Schleudertrauma besteht.

Wenn nach einem Verkehrsunfall keine Verletzungen zu sehen sind: Ein Schleudertrauma geht immer. Im Film steht die Halskrause oftmals für unberechtigte und überzogene Schmerzensgeldforderungen von Unfallbeteiligten, die aus ihrem Unfall Kapital schlagen wollen.

Dieses Bild ist jedoch unberechtigt, denn das Schleudertrauma ist alles andere als Fiktion. Das große Problem bei dem Krankheitsbild ist allerdings, dass es sehr vielfältig ist und nicht immer ganz klar zu diagnostizieren. Es handelt sich um verschiedene Krankheitssymptome, die durch Beschleunigung und Überstreckung des Kopfes verursacht werden – insbesondere beim Auffahrunfall im Straßenverkehr, wenn der Kopf abrupt nach vorne und wieder zurück in die Kopfstütze des Autos geschleudert wird.

Krankheitssymptome des Schleudertraumas

Das HWS-Schleudertrauma kann sich unter anderem in Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel, Sprachstörungen, Sehstörungen, Übelkeit, Schluckstörungen und Gangunsicherheit äußern. Die Verstauchung (Distorsion) der Halswirbelsäule (HWS) kann zu lang andauernden Schmerzen und einem langwierigen Krankheitsverlauf führen.

Auf den Einzelfall kommt es an: Keine feststehende Schmerzensgeldtabelle

Schmerzensgeld soll für die durch den Verkehrsunfall verursachten Schmerzen kompensieren. Deshalb hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von der Schwere der Verletzung, der Schwere der Schmerzen, der Beeinträchtigung des Alltagslebens und den Umständen des Heilungsverlaufs ab.

Es gibt deshalb keine feststehenden Schmerzensgeldtabellen, die Eins zu Eins über die Höhe des zu erwartenden Schmerzensgeldes Auskunft geben können. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Aus der Rechtsprechung lassen sich aber Orientierungswerte ableiten. So liegt das Schmerzensgeld bei einem HWS-Schleudertrauma in der Regel im Bereich von 150 Euro bis 6.000 Euro (vgl. DAWR Schmerzensgeldtabelle).

Die Schwere der Verletzung

Das HWS-Schleudertrauma lässt sich grob in drei Gruppen einteilen. Bei der HWS-Distorsion 1. Grades kommt es zu Nacken- und Kopfschmerzen. Eine klare Diagnostik ist schwer möglich, da die Verletzung auf diesem Level weder durch Röntgenbilder noch neurologische Untersuchungen nachweisbar ist. Bei der HWS-Distorsion 2. Grades können hingegen Röntgenbilder die Verletzung zeigen. Dabei kann ein Schiefstand, Kapseleinrisse oder Verletzungen der Gefäße nachgewiesen werden. Bei der HWS-Distorsion 3. Grades können Risse und Frakturen nachgewiesen werden.

Unfallopfer muss Verletzung und Schmerzen beweisen

Ein großes Problem – insbesondere bei einem leichten Trauma – ist allerdings die Nachweisbarkeit gegenüber dem Unfallgegner. Denn wenn dieser bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung Schmerzensgeldzahlungen ablehnt und bestreitet, dass durch den Unfall ein Schleudertrauma mit den vom Unfallopfer angegebenen Schmerzen ausgelöst wurde, so muss der Verletzte den Beweis für seine Behauptungen antreten.

Keine Bagatellgrenze: Anspruch auf Schmerzensgeld auch bei geringen Verletzungen

Versicherungen berufen sich oft darauf, dass es sich um eine Bagatellverletzung handele, für die kein Schmerzensgeld gezahlt werden müsse. Der Bundesgerichtshof ist dem jedoch entgegen getreten und hat klar gemacht, dass es keine schematische Harmlosigkeitsgrenze gibt, wonach beispielsweise bei einem Unfall mit geringer Geschwindigkeit ein Schleudertrauma von vornherein ausgeschlossen werden könne. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Unfallhergang und Verletzungen nachweisen

Versicherungen argumentieren auch üblicherweise damit, dass die beschriebenen Schmerzen nicht durch den Unfall ausgelöst worden seien, sondern schon vorher vorgelegen hätten. Betroffene sollten sich deshalb wappnen und frühzeitig – möglichst noch am Unfalltag – einen Arzt aufsuchen und sich gründlich untersuchen lassen. Ferner sollte ein Schmerztagebuch geführt werden, damit die erlittenen Schmerzen detailliert beschrieben werden können.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens sowie eines medizinischen Sachverständigengutachtens erforderlich werden.

Mehr Infos hier:

Quelle: DAWR/we
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