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Steuerrecht | 30.12.2015

Grundfreibetrag Einkommensteuer

Steuerlicher Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer: Wie hoch ist der steuerliche Grundfreibetrag 2016?

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen. Zum 1.1.2016 wird der steuerliche Grundfreibetrag wieder steigen. Lesen Sie hier, wie hoch der Grundfreibetrag ab 2016 ist.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2016 um 180 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird 2016 um 96 Euro steigen. Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30. Januar 2015.

Auch das Kindergeld wird 2016 wieder angehoben. Siehe: Erhöhung des Kindergelds ab 1.1.2016: Wie viel Kindergeld gibt es 2016 mehr?

Steuerliche Grundfreibetrag 2016

Der Grundfreibetrag 2015 beträgt 8.472 Euro. Mit Anhebung des Grundfreibetrages zum 1. Januar 2016 um 180 Euro beträgt der steuerliche Grundfreibetrag ab dem 1.1.2016: 8.652 Euro

Kinderfreibetrag 2016

Der Kinderfreibetrag 2015 beträgt 7.152 Euro (einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung). Mit Anhebung des Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2016 um 96 Euro beträgt der Kinderfreibetrag ab dem 1.1.2016: 7.248 Euro

Quelle: DAWR/pt
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