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Ausweisung nach Verurteilung wegen einer Straftat
Zu einer Ausweisung kann es zum Beispiel kommen, wenn ein Ausländer in Deutschland eine Straftat begeht und deswegen verurteilt wird. Je nach Schwere der Tat und nach den persönlichen Umständen kann derjenige ausgewiesen werden. Hier wägt der Staat ab zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ und dem „Bleibeinteresse“. Wenn der Betroffene das Land nicht freiwillig verlässt, folgt prinzipiell eine Abschiebung.
Die Ausweisung ist also eine Art Verwaltungsakt, eine Abschiebung der Vollzug.
Auf eine Ausweisung kann eine Abschiebung folgen
Eine Abschiebung kann auf eine Ausweisung folgen - und tut dies auch in der Regel. Zu einer Abschiebung kann es aber auch aus anderen Gründen kommen. Auch Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten, deren Antrag aber abgelehnt wird, müssen das Land eigentlich verlassen. Wer nicht freiwillig geht, kann ebenfalls abgeschoben werden.
Ausweisungen und Abschiebungen scheitern oft an verschiedenen Dingen
In der Praxis scheitern Abschiebungen (und damit auch Ausweisungen) aber oft an verschiedenen Dingen. Zum Teil weigern sich Herkunftsländer, jemanden wieder aufzunehmen - sie erkennen ihn nicht als ihren Staatsangehörigen an, weil bestimmte Dokumente fehlen. Zum Teil gibt es aber auch rechtliche Hürden: Es gilt zum Beispiel ein Abschiebeverbot, wenn dem Betroffenen im Heimatland Folter oder die Todesstrafe drohen. Außerdem darf niemand abgeschoben werden, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner „Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung“ bedroht ist.
Welcher Rechtsanwalt hilft, wenn eine Abschiebung droht?
Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf Asylrecht oder Ausländerrecht spezialisiert haben, und die man bei einer drohenden Abschiebung konktaktieren kann.
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