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Drogen, Waffen, Kinderpornografie - Kriminelle vertreiben diverse illegale Dinge im sogenannten Darknet. Oberstaatsanwalt Matthias Huber ist Experte für Internetkriminalität und unter anderem Sprecher der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“. Er sagt: Am „Darknet“ teilzunehmen ist nicht besonders schwer.
Was ist das „Darknet“?
Oberstaatsanwalt Matthias Huber: Im normalen Internet werden Daten unverschlüsselt verschickt, normalerweise von meinem Rechner direkt zu dem Server der Seite, die ich aufrufen möchte. Im „Darknet“ erfolgt das Ganze verschlüsselt über ein weltweites Rechnernetzwerk, so dass eine Verfolgung der Anfrage nur sehr schwierig möglich ist.
Wie schwer ist es denn, ins „Darknet“ zu kommen und sich dort zu bewegen? Braucht man dazu spezielle technische Voraussetzungen?
Oberstaatsanwalt Matthias Huber: Es ist nicht übermäßig schwierig, am „Darknet“ teilzunehmen. Man braucht nur einen sogenannten Tor-Browser. Der ist vergleichbar mit dem Internet Explorer oder anderen Browsern. Über dieses Programm, das jeder kostenlos herunterladen kann, kann jeder am „Darknet“ teilnehmen.
Der Amokläufer von München hat seine Waffe offenbar im „Darknet“ erworben. Kann jeder das tun, der diese - ja recht geringen- technischen Voraussetzungen erfüllt?
Oberstaatsanwalt Matthias Huber: Es gibt im „Darknet“ eigene Seiten, Suchmaschinen und „Marketplaces“, also Verkaufsplattformen, auf denen man Waren erwerben kann. Grundsätzlich kann sich jeder bei so einem „Marketplace“ anmelden. Manchmal muss man eine Eintrittsgebühr zahlen, damit man an dem Handel teilnehmen kann. Dann kann dort tatsächlich jeder Waren erwerben. Dadurch, dass das Ganze anonym abläuft, besteht aber natürlich keine Sicherheit, dass ich die Ware dann auch bekomme. Diese Unsicherheit nimmt natürlich niemand in Kauf, der eine Ware auch legal erwerben könnte. Deshalb sind nahezu 100 Prozent aller Angebote im „Darknet“ illegal.
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Wenn man einen Kauf abgeschlossen hat - wie läuft dann die Bezahlung ab?
Oberstaatsanwalt Matthias Huber: Die Bezahlung läuft regelmäßig über Bitcoins (eine digitale Internet-Währung, die in echtes Geld umgetauscht werden kann - Anm.d. Red.). Dann überträgt man den Betrag in Bitcoins an den Verkäufer und kann dann hoffen, dass die Ware mich auch erreichen wird.
Aber eine so gekaufte Ware muss ja auch physisch zugestellt werden. Ist das dann ein Angriffspunkt, um solche illegalen Geschäfte aufspüren zu können?
Oberstaatsanwalt Matthias Huber: Ermittlungen im „Darknet“ sind natürlich naturgemäß schwierig, weil der ganze Datenverkehr verschlüsselt funktioniert. Sie sind sehr personalintensiv, aber es gibt immer wieder Möglichkeiten, den Internetverkehr nach zu vollziehen. Der Versand der Waren kann dann auch ein Ansatzpunkt für die weiteren Ermittlungen sein.
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