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Steuerrecht | 28.12.2022

Einkommensteuer

1260 Euro: Homeoffice-Pauschale ab 2023 erhöht

Wer darf die Pauschale geltend machen?

In den vergangenen Jahren haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause gearbeitet. 2020 wurde deshalb eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese wird nun ausgeweitet.

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Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und erhöht. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Pro Tag können Steuerpflichtige dann sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.

Für die Jahre 2020 bis 2022 können beziehungsweise konnten lediglich fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr in der Einkommenssteuererklärung angeben werden - maximal also 600 Euro jährlich.

Wer darf die Pauschale geltend machen?

Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Absetzen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie auch, wenn sie einen Arbeitsplatz im Büro haben und trotzdem im Homeoffice arbeiten.

An Homeoffice-Tagen dürfen Beschäftigte allerdings nicht zusätzlich Entfernungspauschalen für den Arbeitsweg geltend machen. Eine Bescheinigung über die Tage im Homeoffice muss der Arbeitgeber nicht ausstellen.

Wer mehreren Tätigkeiten nachgeht, kann trotzdem nur den Höchstbetrag von 1260 Euro ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale kann nicht tätigkeitsbezogen vervielfältigt werden.

Quelle: dpa, DAWR (pt)
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