Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Abhilfeklage. Wenn der Bundestag das Vorhaben billigt, können Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen in Zukunft direkt gerichtlich einklagen, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel. Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.
Abhilfeklage soll gleichartige Klagen bündeln
Bevor sich das Kabinett mit dem Vorhaben befassen konnte, hatte es mehrere Punkte gegeben, in denen sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die für Verbraucherfragen zuständige Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nicht einig gewesen waren. Einen Kompromiss erzielten die beiden jetzt beispielsweise in der Frage, wann Geschädigte ihre Ansprüche spätestens anmelden müssen.
In dem Entwurf heißt es nun: „Verbraucher können Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem ersten Termin zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden.“ Mit dem geplanten Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Frist dafür läuft am 25. Juni ab.
„Auch die Unternehmen erhalten mit dem Entwurf die nötige Rechtssicherheit“, sagte Buschmann. Für sie sei wichtig, dass der Entwurf „angemessene zeitliche Grenzen“ vorsehe, innerhalb derer man seinen Anspruch geltend machen müsse.
Musterfeststellungsklage existiert bereits seit 2018
Seit dem 1. November 2018 gibt es bereits die Musterfeststellungsklage. Dabei geht es allerdings nur darum, in einem ersten Schritt festzustellen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Das neue Instrument der Abhilfeklage erlaubt es dagegen, direkt auf Leistung zu klagen. Wenn die Klage Erfolg hat, werden berechtigte Verbraucheransprüche laut Entwurf dann von einem Sachwalter unmittelbar erfüllt, so dass der einzelne Kunde zur Durchsetzung seines Anspruchs keine Individualklage mehr zu führen braucht.