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Verwaltungsrecht | 17.06.2022

Rück­Ã¼bertragung

Adlon-Erben wollen Luxushotel zurück

Klage gegen Berlin eingereicht

Die Erben des berühmten Hotels Adlon am Branden­burger Tor in Berlin kämpfen vor Gericht um die Immobilie.

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Dem Verwaltungs­gericht Berlin liegt eine Klage vor, mit der sie vom Land Berlin die Rück­Ã¼bertragung des Grundstücks und des Hotels im Herzen der Hauptstadt fordern, wie eine Gerichts­sprecherin auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten „Bild“ und „B.Z“ berichtet. Eine mündliche Verhandlung zu dem Fall wird es nach Gerichts­angaben in diesem Jahr voraussichtlich aber nicht mehr geben. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im National­sozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses.

Berlin lehnte Rückübertragung der Immobilie ab

Der Streit geht bis Mitte der 1990er Jahre zurück. Im September 1996 hatte das Landesamt für die Regelung offener Vermögens­fragen (LROV) nach Angaben der Senats­finanz­verwaltung eine Rück­Ã¼bertragung der Immobilie abgelehnt. Zwischen­zeitlich gibt es aus Sicht des Ur-Ur-Enkels von Hotel-Erbauer Louis Adlon, Felix Adlon, neue Erkenntnisse zu den Geschehnissen in der Nazi-Zeit und der Frage, ob sich die Familie gegen die Verein­nahmung durch das NS-System hätte wehren können.

Adlon-Erbe will neue Erkenntnisse haben

Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, unter anderen habe sein Mandant Akten­einsicht bei der Finanz­verwaltung gehabt, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. „Dabei sind wir auf viele neue Tatsachen gestoßen.“ Auf dieser Basis habe sich die Erben­gemein­schaft ent­schlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten. Das LROV hatte den Antrag auf Wieder­aufgreifen des Verfahrens laut Finanz­verwaltung im Februar 2020 abgelehnt. Darum liegt der Fall nun beim Verwaltungs­gericht.

Adlons seien „faktisch enteignet“ worden

„Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt“, so Peters. Die Adlons seien damit „faktisch enteignet“ worden und hätten damit einen Anspruch auf Ent­schädigung, so seine Argumentation. Zugleich geht es in dem Fall um die grund­sätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlag­nahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurück­gegeben werden darf. Dies hatte das Bundes­verfassungs­gericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der Recherchen jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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