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Krankenkassenrecht und Sozialversicherungsrecht | 18.07.2022

Hirnschaden

Ärzte dürfen unheilbar kranken Jungen in England sterben lassen

Medizinische Beweise sind „überzeugend und einhellig“

Ärzte in Großbritannien dürfen die lebenserhaltenden Maßnahmen für einen unheilbar kranken Zwölfjährigen einstellen. Das sei im besten Interesse von Archie, entschied Richter Anthony Hayden am Londoner Gerichtshof High Court.

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Der Junge hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Mutprobe aus dem Internet. Der Zwölfjährige liegt seither im Koma. Seine Eltern hatten dem Vorhaben der Ärzte widersprochen und wollen die Entscheidung anfechten. Sie machen geltend, dass Archies Herz noch schlage.

Keine Autonomie mehr wegen Hirnschadens

Der Richter sagte, die medizinischen Beweise seien „überzeugend und einhellig“ und zeichneten ein „düsteres Bild“. „Archies Mutter hat ihn als Kämpfer beschrieben, und ich bezweifle nicht, dass er einer war“, sagte Hayden. „Aber der Kampf (...) steht nicht mehr unter Archies Kontrolle. Der Schaden an seinem Gehirn hat ihm jede körperliche Autonomie genommen.“

Angehörige dürfen oft nicht entscheiden

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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