In der VW-Abgas-Affäre geht der Bremer Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen mittlerweile von einem „glasklaren Betrug“ aus. Volkswagen hat derzeit für alle Modelle mit dem 1,6-Liter-Motor einen Rückruf erst für September 2016 geplant. Eine technische Lösung für diese Modelle sei nicht früher zu erwarten. Die langen Wartezeiten für die Umrüstung des betroffenen Motors ergeben sich offenbar aus der Konstruktion des Aggregats. „Volkswagen muss damit bereits während der Konstruktion des Aggregates bekannt gewesen sein, dass der Motor niemals die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen kann“, meint Gieschen.
Gefahr der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsrechte
Die lange Dauer der geplanten Rückrufaktion birgt laut Rechtsanwalt Gieschen das juristische Risko für die Kunden, dass Gewährleistungsrechte zwischenzeitlich verjähren könnten. Bei Neuwagen betrage die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Kaufdatum, bei Gebrauchtwagen ein Jahr.
Gefahr der Verjährung auch hinsichtlich einer arglistigen Täuschung
Auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist denkbar, die muss aber im Laufe eines Jahres nach Kenntnis von der Täuschungshandlung erfolgen„, sagt Gieschen. Die Frist habe mit der Veröffentlichung der ersten Medienberichte im September 2015 begonnen. Gieschen fordert daher neben den Rückrufaktionen auch einen umfassenden Verjährungsverzicht von Volkswagen und seinen Händlern.
An welche Rechtsanwälte können sich VW-Geschädigte wenden?
Rechtsanwälte in ganz Deutschland beschäftigen sich mittlerweile mit der VW-Abgas-Affäre. Das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) hat eine Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien zusammengetragen, an die sich Geschädigte wenden können. Natürlich können Sie sich auch an andere Anwälte wenden, die nicht in dieser Liste genannt werden. Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, können Sie hier im DAWR einen Rechtsanwalt suchen.
Einige Geschädigte haben mittlerweile schon Klage gegen Volkswagen eingereicht.