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Internetrecht und Zivilrecht | 19.01.2023

Video­verhandlungen

Anwalt­verein fordert einheitliches System für Verhandlungen per Video

Gerichts­verhandlung sollen künftig per Video festgehalten werden

Bei den Plänen für digitale Verhandlungen sollte aus Sicht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) unbedingt eine bundeseinheitliche Software-Lösung angestrebt werden.

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„Wir müssen uns dem Thema der Digitalisierung nicht nur stellen, sondern wir wollen die effektiven Möglichkeiten dadurch auch nutzen“, sagte DAV-Präsidentin Edith Kindermann am Dienstag in Berlin. Sie betonte: „Da geht es nicht darum zu sagen, jetzt stellt mal jeder kleine Schutz­zäune auf.“ Ein großer Schub für die Digitalisierung wäre beispiels­weise zu erwarten, „wenn wir bei den Video­verhandlungen ein bundes­ein­heitliches Video­konferenz­portal hätten“.

Videoverhandlung auch per Gerichtsanordnung geplant

Bundes­justiz­minister Marco Buschmann (FDP) hatte im November einen Referenten­entwurf für ein Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokon­ferenz­technik in der Zivil­gerichts­barkeit und den Fach­gerichts­barkeiten zur Stellung­nahme an Länder und Verbände geschickt. Am vergangenen Montag lief die Frist dafür ab. Wann das Kabinett über das Vorhaben beschließen wird, steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht vor, dass das Gericht eine Video­verhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern gegenüber den Verfahrens­beteiligten auch anordnen kann. Die Verfahrens­beteiligten sollen dann innerhalb einer zu bestimmenden Frist beantragen können, von dieser Anordnung ausgenommen zu werden.

Digitalisierung der Rechtspflege wichtig für Akzeptanz

Buschmann, der an der DAV-Veranstaltung teilnahm, sagte, die Digitalisierung der Rechts­pflege sei auch wichtig, damit bei Bürger­innen und Bürgern nicht die Akzeptanz schwinde. Der Minister sagte: „Wenn die Menschen aber irgendwann den Eindruck haben, dass wenn sie einen Gerichts­saal oder meinetwegen eine Anwalts­kanzlei betreten, dass sie das Portal einer Zeit­maschine durch­schritten haben, dass sie in den 80er Jahren oder in den frühen 90ern ankommen, dann werden Menschen, die heute in Dienst­leistungs­unternehmen oder in beliebigen Betrieben notwendigerweise digital arbeiten, die in ihrer Freizeit digitale Services nutzen, die in Minuten ihren Streaming­dienst abonnieren oder ein Konto eröffnen, irgendwann den Respekt vor dem Rechtsstaat verlieren.“ Deshalb sei es sein Ziel, die Digitalisierung im Bereich der Rechts­pflege nach vorne zu bringen. Um mit gutem Beispiel voran­zugehen, habe das Bundes­justiz­ministerium „innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent digitale Akten­führung umgestellt“.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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