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Verbraucherecht und Vertragsrecht | 29.09.2022

Vertrags­kündigung

BGH sieht Abschalt­möglichkeit für gemietete Auto­batterien kritisch

Derzeit keine neuen E-Autos mit Batterie­miete auf dem Markt

Plötzlich kann man die Batterie seines E-Autos nicht mehr aufladen, weil deren Vermieter aus der Ferne die Möglichkeit dazu gesperrt hat. Angekündigt ist das in den AGB - aber ist es auch rechtens?

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Dass Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertrags­kündigung per digitalem Fernzugriff abschalten können, dürfte nach erster Einschätzung des Bundes­gerichts­hofs (BGH) unrecht­mäßig sein. Das Fahrzeug als Ganzes funktioniere dann nicht mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose. Der Mieter habe auch keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden, was unangemessen sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden. (Az. XII ZR 89/21)

AGB der Bank sahen Sperrung der Wiederauflademöglichkeit vor

Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) der Bank des französischen Auto­herstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertrags­ende die Wieder­auflade­möglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung.

Vergleichbar mit Abschalten einer Münzwaschmaschine?

Die Bank verglich das Vorgehen laut BGH mit dem Abschalten einer Münz­wasch­maschine oder der Sperrung eines abhanden gekommenen Smartphones und berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die Batterie wieder aufgeladen wird, was deren Lade­kapazität und somit den Wert mindere.

Verbraucherzentrale Sachsen monierte unangemessene Benachteiligung

Die Verbraucher­zentrale Sachsen hingegen monierte eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und war damit erfolgreich: Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf untersagten der Bank die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Dagegen geht diese vor.

Aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete auf dem Markt

Laut ADAC werden aktuell keine neuen E-Autos mit Batterie­miete angeboten. „Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft“, teilte ein Sprecher mit. Demnächst werde es das aber wohl wieder bei chinesischen und vietnamesischen Herstellern geben, unter anderem mit Batterie­wechsel­konzept. Wie häufig die Klausel zur Fern­abschaltung angewendet wurde, konnte der Autoclub nicht beurteilen.

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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