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Schadensersatzrecht | 14.03.2023

Autokredit-Vertrag

BGH sieht Kredit-Klausel bei Kauf von Mercedes-Diesel kritisch

Abtretungs­klausel wohl wegen unangemessene Benachteiligung unwirksam

Ein Diesel-Käufer verlangt Schaden­ersatz von Mercedes-Benz wegen angeblich unzulässiger Abgas­technik. Aber ist er überhaupt noch zur Klage berechtigt? Denn in seinem Finanzierungs­vertrag bei der hauseigenen Bank steht ein Passus, der Fragen aufwirft.

Haben Diesel-Käufer mit dem Abschluss ihres Autokredits auf sämtliche Schaden­ersatz-Forderungen verzichtet? Eine Klausel der Mercedes-Benz Bank legt dies nahe - aber der Bundes­gerichts­hof (BGH) spielt wohl nicht mit: In der Verhandlung eines Musterfalls äußerten sich die obersten Zivil­richter dazu sehr kritisch. Die Vorsitzende Eva Menges sagte, ihr Senat halte die Klausel nach ersten Beratungen tendenziell für unwirksam, weil sie die Verbraucher unangemessen benachteilige. Das Urteil soll in sechs Wochen am 24. April verkündet werden.

Vertrag: Abtretung aller Ansprüche gegen Daimler an die Bank

Der Kläger hatte sich 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft, über eine Finanzierung bei der hauseigenen Mercedes-Benz Bank. Im unterzeichneten Vertrag steht, dass der Darlehens­nehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - „gleich aus welchem Rechtsgrund“. Nach den Angaben des Ober­landes­gerichts (OLG) Stuttgart, das zuletzt mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel „regelmäßig“ in den Darlehens­bedingungen der Bank. Eine Sprecherin von Mercedes-Benz wollte sich dazu nicht äußern.

Vorinstanz sieht wirksame Abtretung

Später verlangte der Mann Schaden­ersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalt­einrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt. Vor Gericht ging es bisher in erster Linie darum, ob der Mann Mercedes-Benz überhaupt noch verklagen kann. Nach Auffassung der OLG-Richter hat er solche Ansprüche wirksam an die Bank abgetreten. Die BGH-Richter dürften das nun anders sehen. Sollten sie das Urteil aus Stuttgart aufheben, müsste das OLG im nächsten Schritt inhaltlich prüfen, ob die Voraus­setzungen für eine mögliche Haftung vorliegen.

Klage unter anderem wegen Einsatz eines Thermofensters

Der Mann hatte unter anderem wegen des sogenannten Thermo­fensters in seinem Diesel geklagt. Die Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, kommt bei der Abgas­reinigung ins Spiel. Damit die Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen, wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Herrschen draußen kühlere Temperaturen, wird dieser Mechanismus automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.

Bisher hatten Diesel-Käufer mit Thermo­fenster-Klagen eher schlechte Karten. Der BGH hat mehrmals entschieden, dass Daimler nur wegen Verwendung der Technik nicht gleich Betrugs­absichten unterstellt werden könnten. Zu anderen Komponenten der Abgas­technik bei Mercedes-Benz gibt es noch keine höchst­richterliche Ent­scheidung. Hierzu läuft auch eine Musterklage der Verbraucher­zentralen.

Auch der EuGH befasst sich mit der Sache

Mit Spannung wird allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichts­hofs (EuGH) am 21. März erwartet, bei dem es ebenfalls um ein Thermo­fenster in einem Mercedes-Diesel geht. Nach den Schluss­anträgen des General­anwalts könnte es passieren, dass die Luxemburger Richter anders als der BGH eine Haftung des Herstellers schon bei einfacher Fahrlässigk­eit annehmen. Das würde die Hürden für Schaden­ersatz-Klagen deutlich senken. In Deutschland liegen deshalb in allen Instanzen im Moment massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis.

Streitige Abtretungsklausel nur in Verträgen der Mercedes-Benz Bank enthalten

Das BGH-Urteil zu den Autokredit-Verträgen dürfte ausschließlich Mercedes-Benz betreffen. Die Berliner Kanzlei Goldenstein Rechts­anwälte, die im Diesel­skandal sehr aktiv ist, teilte mit, sie habe in diesem Zusammenhang Tausende Finanzierungs­verträge von Autobanken geprüft. „Die Dreistigkeit, durch AGB-Klauseln Schadens­ersatz­klagen gegen den jeweiligen Mutter­konzern abzuwehren, hat unseres Wissens nach nur die Mercedes-Benz Bank besessen.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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