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Sportrecht, Verwaltungsrecht und Wettbewerbsrecht | 02.03.2023

DFB-Regelung

BGH sieht etliche DFB-Regeln für Spieler­vermittler kritisch

Vor­la­ge an den Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof mög­lich

Das millionen­schwere Geschäft der Agenten im Profi­fußball steht immer wieder in der Kritik. Eine Registrierungs­pflicht und strenge Regeln sollen Auswüchse verhindern. Aber ist das überhaupt zulässig?

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Wie viel Einfluss darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) auf das Millionen-Geschäft der Spieler­vermittler nehmen? Diese Frage beschäftigt nach einer Klage von Spieler­berater Roger Wittmann den Bundes­gerichts­hof (BGH). In der gut drei­stündigen Verhandlung des Karlsruher Kartell­senats wurde schnell deutlich, dass die Richterinnen und Richter das DFB-Reglement für Vermittler in etlichen Punkten für problematisch halten. Die Registrierungs­pflicht und die Beschränkungen zum Schutz junger Talente könnten aber Bestand haben. Die Richter sind allerdings auch noch in sehr grund­sätzlichen Fragen unentschieden und wollten sich noch einmal intensiv beraten. Der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff sagte, auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei möglich. Die Ent­scheidung wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin stand noch nicht fest.

FIFA und DFB für mehr Transparenz und Kontrolle

Spieler­vermittler vertreten Profis oder Vereine beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers. Das ist lukrativ: In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäfts­jahr 2021 zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878.000 Euro (VfL Bochum) für Vermittler­dienste aus. Im internationalen milliardenschweren Transfer­geschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro. FIFA und DFB wollen in dem undurchsichtigen Markt für mehr Transparenz und Kontrolle sorgen. „Spieler­vermittler machen einen guten und wichtigen Job“, sagte der DFB-Anwalt aus den Vorinstanzen, Martin Stopper. Aber wenn die Champions-League-Vereine unendlich Geld zahlen dürften für die Vermittlung von Spielern und die Tabellen-Schluss­lichter keine Chance mehr hätten, helfe es auf jeden Fall, Regeln zu schaffen, die für mehr Gleichheit sorgten.

Streit um DFB-Reglements von 2015

Vor Gericht geht es um verschiedene Punkte des 2015 in Kraft getretenen DFB-Reglements. Wittmann meint, dass der DFB damit gegen das Kartell­verbot verstößt. Seine Klage wird von der Deutschen Fußball­spieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt. Wittmanns BGH-Anwalt Thomas Winter sagte, der Gesetzgeber habe keine Notwendigkeit gesehen, den Bereich zu regulieren. „Wenn die Spielregeln Vereins­wechsel erlauben, kann ich nicht in finanzielle Interessen Dritter eingreifen.“ Man müsse die Spielregeln ändern. Das Frankfurter Oberlandes­gericht hatte Ende 2021 in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Dagegen hatten beide Seiten Revision in Karlsruhe eingelegt.

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BGH-Richter äußerten sich zu mehrere DFB-Regeln kritisch

Die BGH-Richter äußerten sich nach ersten Vor­beratungen zu noch mehr DFB-Regeln kritisch. Im Profi­fußball seien Spieler­wechsel trotz laufender Verträge gängige Praxis, sagte Kirchhoff. Eine Vorschrift, wonach die Vermittler sich keine Beteiligung an einem künftigen weiteren Transfer ihres Spielers sichern dürften, sei vor diesem Hintergrund ein massiver Eingriff in die Preis­gestaltungs­freiheit. Hinterfragt wurde auch, dass alle Zahlungen offengelegt werden müssen. Kirchhoff sagte, die Höhe der Vergütung lasse keine Rück­schlüsse zu, ob sportfremde Interessen im Spiel seien.

Wohlwollen für Regelung zu Registrierung und Vermittlung minderjähriger Spieler

Dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammen­arbeiten dürfen, könnte dagegen zulässig sein. Gleiches gilt für eine Regel, wonach bei der Vermittlung minder­jähriger Spieler zu deren Schutz grund­sätzlich keine Provision kassiert werden darf. Gerade im Januar ist ein neues FIFA-Reglement in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Vermittler künftig eine FIFA-Lizenz erwerben müssen, um offiziell am Markt agieren zu dürfen. Außerdem sollen Mehrfach­vertretungen verboten und Vermittlungs­honorare begrenzt werden. Bis 1. Oktober läuft eine Übergangsf­rist. DFB-Anwalt Stopper sagte, auch diese Regeln würden vor Gericht landen. „Und irgendwann wird man den richtigen Rahmen festgesetzt haben, dass auch die Gerichte fest­gestellt haben: Was ist schützens­wert für den Sport und was nicht.“

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Quelle: dpa/DAWR/ab
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