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Bankrecht und Verbraucherrecht | 21.04.2022

Bank­gebühren

Beschwerden und Klagen: Bank­gebühren sorgen weiter für Streit

Ein Jahr nach BHG-Bank­ge­büh­ren-Ur­teil sorgt die Um­set­zung der Ent­schei­dung weiterhin für Streit

Vor einem Jahr stärkte der Bundes­gerichts­hof die Rechte von Bankkunden bei Erhöhungen von Konto­gebühren. Doch der Ärger ist damit nicht vorbei - im Gegenteil.

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Bankkunden sind verärgert, die Finanz­aufsicht Bafin beschäftigt sich mit „auffällig“ gewordenen Kredit­instituten und Verbraucher­schützer klagen: Ein Jahr nach dem Bank­gebühren-Urteil des Bundes­gerichts­hofs sorgt die Umsetzung der Ent­scheidung in der Praxis für Streit. Banken und Sparkassen wiederum klagen über zusätzlichen Aufwand.

Geldhäuser müssen nachträglich um Zustimmung bitten

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Kredit­institute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurück­fordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Mehrere hundert Verbraucher schlossen sich Klage an

Einige Geldhäuser weigern sich jedoch, zu Unrecht erhobene Gebühren zurück zu zahlen. Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) erhob daher Ende vergangenen Jahres Klagen gegen Gebühren­erhöhungen von zwei Sparkassen. Dem haben sich in beiden Fällen bislang jeweils mehrere hundert Verbraucher angeschlossen und damit deutlich mehr als die für Muster­feststellungs­klagen nötigen mindestens 50 Betroffenen.

Nach Angaben des Verbraucher­zentrale Bundes­verbandes (vzbv) gingen zwischen Juni 2021 und Februar 2022 bei Verbraucher­zentralen mindestens 3200 Beschwerden im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil ein. In weiteren 4600 Fällen holten sich Verbraucher Rat bei den Experten.

Banken Kündigen Konten oder drohen damit

In manchen Fällen wird Kunden, die Entgelte zurück­forderten, auch das Konto gekündigt oder damit gedroht. Aus Sicht der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg ist dies ein „dreister und unseres Erachtens rechts­widriger Versuch“, Bankkunden davon abzuhalten, ihre Rechte durch­zusetzen. Allein die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg klagt aus unterschiedlichen Gründen im Zusammenhang mit der Umsetzung des BGH-Urteils gegen insgesamt fünf Kredit­institute. In bislang zwei Fällen blitzten die Verbraucher­schützer vor dem Landgericht Stuttgart ab (Az. 2 U 34/22)/ (Az.35 O 135/ 21 KfH) und legten Berufung ein.

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Auch Finanzaufsicht beobachtet Umsetzung des BGH-Urteils

Auch die Finanz­aufsicht beobachtet die Umsetzung des Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. „Mit Instituten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Urteils auffällig geworden sind“, führe sie Aufsichts­gespräche, erklärt die Behörde.

Bereits im vergangenen Oktober hatte die Aufsicht die Geldhäuser gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter beachten, „alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen“. Erstattungs­verlangen der Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden. Es stehe den Kunden zu, Erstattungs­ansprüche geltend zu machen. „Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäfts­verbindung zur Folge haben.“

Bankkunden ist nach wie vor verärgert

Der Ärger von Bankkunden ist nach wie vor groß, wie auch aus aktuellen Zahlen der Bafin hervorgeht: Allein im ersten Quartal 2022 gingen rund 750 Beschwerden bei der Behörde im Zusammenhang mit dem Gebühren­urteil ein. Im vergangenen Jahr waren es bereits rund 1980 Beschwerden. Dabei ging es vor allem um die Erstattung von Kontoführungs­entgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer AGBs. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.

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Banken und Sparkassen beklagen enormen zusätzlichen Aufwand

Banken und Sparkassen wiederum beklagen, dass „die Einholung der Zustimmung von Kunden im Massen­geschäft mit einem enormen zusätzlichen Aufwand für beide Vertrags­parteien verbunden ist“. Auch seien es viele Kunden gar nicht gewohnt, auf das Vertrags­Ã¤nderungs­angebot reagieren zu müssen, erläuterte die Deutsche Kredit­wirtschaft, der Dachverband der fünf großen Banken­verbände in Deutschland. „Kredit­institute müssen daher in etlichen Fällen bei ihren Kunden nachfassen.“

Quelle: dpa/DAWR/ab
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